DSGVO

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen regelt. Sie wurde am 27. April 2016 verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Ihr Ziel ist es, den Datenschutz in der EU zu harmonisieren, die Rechte der Bürger zu stärken und den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen.

Wesentliche Ziele der DSGVO:

  1. Schutz der personenbezogenen Daten:
  2. Stärkung der Rechte der betroffenen Personen:
    • Die DSGVO gibt den betroffenen Personen (denjenigen, deren Daten verarbeitet werden) erweiterte Rechte. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
  3. Harmonisierung der Datenschutzgesetze:
    • Die DSGVO soll zu einer einheitlichen Datenschutzregelung in der gesamten EU führen, um Unternehmen zu erleichtern, ihre Datenschutzpraktiken zu standardisieren und EU-weite Datenschutzstandards umzusetzen.

Wichtige Begriffe der DSGVO:

Rechte der betroffenen Personen:

Die DSGVO stärkt die Rechte der Menschen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  1. Recht auf Auskunft:
    • Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange diese Daten gespeichert werden.
  2. Recht auf Berichtigung:
    • Wenn personenbezogene Daten falsch oder unvollständig sind, haben betroffene Personen das Recht, diese korrigieren oder vervollständigen zu lassen.
  3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
    • Betroffene Personen können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die sie erhoben wurden, oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig war.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    • In bestimmten Fällen können betroffene Personen die Verarbeitung ihrer Daten einschränken lassen, z. B. wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit:
    • Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um sie an einen anderen Anbieter zu übermitteln.
  6. Recht auf Widerspruch:
    • Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn die Verarbeitung auf berechtigten Interessen des Unternehmens beruht oder für Direktmarketing-Zwecke erfolgt.
  7. Recht auf nicht-automatisierte Entscheidungsfindung:
    • Personen haben das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden, die rechtliche Auswirkungen auf sie hat oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Pflichten für Unternehmen und Organisationen:

  1. Einwilligung:
  2. Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen:
    • Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um den Datenschutz von Anfang an in ihre Prozesse und Systeme zu integrieren (Privacy by Design) und sicherstellen, dass die Voreinstellungen ihrer Systeme datenschutzfreundlich sind (Privacy by Default).
  3. Dokumentationspflichten:
  4. Datenschutzbeauftragter:
    • In bestimmten Fällen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, der die Einhaltung der DSGVO überwacht und als Ansprechpartner für die betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden fungiert.
  5. Meldung von Datenschutzverletzungen:

Sanktionen und Bußgelder:

Die DSGVO sieht erhebliche Bußgelder vor, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auch Unternehmen können zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden.

Fazit:

Die DSGVO ist eine der umfassendsten Datenschutzregelungen weltweit und zielt darauf ab, die Rechte der EU-Bürger zu stärken und den Umgang mit personenbezogenen Daten transparenter und sicherer zu gestalten. Sie fordert von Unternehmen und Organisationen, dass sie personenbezogene Daten sorgfältig, verantwortungsbewusst und sicher verarbeiten. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Personen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index