DSGVO
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen regelt. Sie wurde am 27. April 2016 verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Ihr Ziel ist es, den Datenschutz in der EU zu harmonisieren, die Rechte der Bürger zu stärken und den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen.
Wesentliche Ziele der DSGVO:
- Schutz der personenbezogenen Daten:
- Die DSGVO hat das Ziel, personenbezogene Daten von EU-Bürgern zu schützen und deren Privatsphäre zu wahren. Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten nur unter strengen Bedingungen verarbeiten dürfen.
- Stärkung der Rechte der betroffenen Personen:
- Die DSGVO gibt den betroffenen Personen (denjenigen, deren Daten verarbeitet werden) erweiterte Rechte. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
- Harmonisierung der Datenschutzgesetze:
- Die DSGVO soll zu einer einheitlichen Datenschutzregelung in der gesamten EU führen, um Unternehmen zu erleichtern, ihre Datenschutzpraktiken zu standardisieren und EU-weite Datenschutzstandards umzusetzen.
Wichtige Begriffe der DSGVO:
- Personenbezogene Daten:
- Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
- Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Jegliche Art der Verarbeitung, wie das Erheben, Speichern, Organisieren, Ändern, Abrufen, Weitergeben, Löschen oder Vernichten von Daten.
- Verantwortlicher:
- Die Person oder Organisation, die über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. In der Regel ist dies das Unternehmen oder die Institution, die personenbezogene Daten erhebt.
- Auftragsverarbeiter:
- Eine Person oder Organisation, die im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter dürfen nur gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen handeln.
Rechte der betroffenen Personen:
Die DSGVO stärkt die Rechte der Menschen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Recht auf Auskunft:
- Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange diese Daten gespeichert werden.
- Recht auf Berichtigung:
- Wenn personenbezogene Daten falsch oder unvollständig sind, haben betroffene Personen das Recht, diese korrigieren oder vervollständigen zu lassen.
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Betroffene Personen können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für die Zwecke benötigt werden, für die sie erhoben wurden, oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig war.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
- In bestimmten Fällen können betroffene Personen die Verarbeitung ihrer Daten einschränken lassen, z. B. wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit:
- Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um sie an einen anderen Anbieter zu übermitteln.
- Recht auf Widerspruch:
- Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere wenn die Verarbeitung auf berechtigten Interessen des Unternehmens beruht oder für Direktmarketing-Zwecke erfolgt.
- Recht auf nicht-automatisierte Entscheidungsfindung:
- Personen haben das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) unterworfen zu werden, die rechtliche Auswirkungen auf sie hat oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Pflichten für Unternehmen und Organisationen:
- Einwilligung:
- Wenn Unternehmen personenbezogene Daten sammeln oder verarbeiten, müssen sie in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen einholen. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein.
- Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen:
- Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um den Datenschutz von Anfang an in ihre Prozesse und Systeme zu integrieren (Privacy by Design) und sicherstellen, dass die Voreinstellungen ihrer Systeme datenschutzfreundlich sind (Privacy by Default).
- Dokumentationspflichten:
- Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen darüber führen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sie müssen nachweisen können, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten.
- Datenschutzbeauftragter:
- In bestimmten Fällen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, der die Einhaltung der DSGVO überwacht und als Ansprechpartner für die betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden fungiert.
- Meldung von Datenschutzverletzungen:
- Unternehmen müssen Datenschutzverletzungen (z. B. Hackerangriffe oder unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten) innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.
Sanktionen und Bußgelder:
Die DSGVO sieht erhebliche Bußgelder vor, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auch Unternehmen können zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden.
Fazit:
Die DSGVO ist eine der umfassendsten Datenschutzregelungen weltweit und zielt darauf ab, die Rechte der EU-Bürger zu stärken und den Umgang mit personenbezogenen Daten transparenter und sicherer zu gestalten. Sie fordert von Unternehmen und Organisationen, dass sie personenbezogene Daten sorgfältig, verantwortungsbewusst und sicher verarbeiten. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Personen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten.
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