Einschränkung der Verarbeitung

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Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;

Erläuterung

Bei einer Einschränkung werden gespeicherte personenbezogene Daten markiert und ihre weitere Verwendung begrenzt. Das ist keine Löschung. Artikel 18 DSGVO nennt die Voraussetzungen, unter denen eine betroffene Person die Einschränkung vom Verantwortlichen verlangen kann.

Dazu gehören etwa die bestrittene Richtigkeit während der Prüfung, eine unrechtmäßige Verarbeitung bei abgelehnter Löschung oder Daten, die die betroffene Person noch für Rechtsansprüche benötigt. Auch während der Prüfung eines Widerspruchs nach Artikel 21 Absatz 1 kann eine Einschränkung greifen.

Die weitere Speicherung bleibt möglich. Andere Verarbeitungen sind nach Artikel 18 Absatz 2 nur unter den dort genannten Bedingungen zulässig. Vor einer Aufhebung muss der Verantwortliche die betroffene Person informieren. Ein bedingungsloser Anspruch, jederzeit jede Verarbeitung nach Wunsch einzuschränken, folgt daraus nicht.

Quellen: DSGVO – amtlicher Verordnungstext. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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