Unionsmarke

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Die Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) ist ein gewerbliches Schutzrecht in der Europäischen Union, das eine Marke in allen EU-Mitgliedstaaten schützt. Sie wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und verwaltet.
⭕ Merkmale der Unionsmarke:
✔️ Einheitlicher Schutz in der gesamten EU
- Eine einzige Anmeldung reicht aus, um die Marke in allen 27 EU-Staaten zu schützen.
- Der Schutz gilt automatisch für alle neuen EU-Mitgliedstaaten.
✔️ Schutzdauer & Verlängerung
- Eine Unionsmarke ist 10 Jahre gültig und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
✔️ Markenarten
- Wortmarken (z. B. „Coca-Cola“)
- Bildmarken (Logos)
- Dreidimensionale Marken (z. B. die Form einer Flasche)
- Klangmarken (z. B. Jingles)
- Bewegungsmarken, Muster, Hologramme usw.
✔️ Voraussetzungen für Schutz
- Unterscheidungskraft: Die Marke muss sich von anderen unterscheiden (keine rein beschreibenden Begriffe).
- Nicht irreführend oder gegen die öffentliche Ordnung
- Kein bestehender älterer Schutz Dritter
✔️ Vorteile der Unionsmarke
- Kosteneffizient: Eine einzige Anmeldung für die gesamte EU ist günstiger als nationale Anmeldungen in jedem Land.
- Einfaches Verfahren: Anmeldung, Verwaltung und Durchsetzung über das EUIPO.
- Einheitlicher Schutz: Keine nationalen Unterschiede in der Gültigkeit.
Beispiel: ☝🏻
Das Unternehmen Adidas sichert sich den Schutz des bekannten „Drei-Streifen-Logos“ als Unionsmarke, sodass es in allen EU-Ländern exklusiv genutzt werden darf.
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