Radfahrer kreuzen von rechts und links

Das Zusatzzeichen 1000-32 zeigt ein Fahrradsinnbild mit gegengerichteten waagerechten Pfeilen. Der Verkehrszeichenkatalog beschreibt es als „Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen“.
Beide Richtungen beachten
Das Zeichen macht insbesondere auf Radverkehr aufmerksam, der aus der sonst möglicherweise nicht erwarteten Richtung kommt. Es ist keine reine Texttafel mit dem ausgeschriebenen Satz „Radfahrer kreuzen von rechts und links“.
Welche Vorfahrt gilt?
Die Bedeutung richtet sich nach der vollständigen Beschilderung. Unter „Vorfahrt gewähren“ beziehungsweise „Halt. Vorfahrt gewähren“ verdeutlicht es, dass der bevorrechtigte Radverkehr aus beiden Richtungen zu beachten ist. An anderer Stelle kann es im Zusammenhang mit der Zulassung des Radverkehrs gegen eine Einbahnrichtung stehen.
Das Zusatzzeichen allein schafft keinen allgemeinen Vorrang für jede denkbare Radwegquerung. Beachte Hauptzeichen, Ampeln und Fahrbahnführung und prüfe vor dem Einfahren beide Richtungen aufmerksam.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2 – Vorfahrtzeichen und Einbahnstraße; § 39 StVO – Zusatzzeichen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index