Halt. Vorfahrt gewähren

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Stoppschild

Das Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ verlangt einen vollständigen Halt und anschließend das Gewähren der Vorfahrt. Das achteckige rote Schild trägt die Aufschrift „STOP“.

Wo musst Du anhalten?

Ist eine Haltelinie vorhanden, musst Du dort vollständig anhalten. Reicht die Sicht von dort nicht aus, taste Dich anschließend vorsichtig bis zu einer Stelle mit ausreichender Übersicht vor. Halte erneut an, wenn die Verkehrslage es verlangt. Ohne Haltelinie ist dort anzuhalten, wo die bevorrechtigte Straße übersehen werden kann.

Halt auch bei freier Straße

Der vorgeschriebene Halt entfällt nicht, nur weil Du auf den ersten Blick keine anderen Fahrzeuge erkennst. Langsames Rollen reicht nicht aus. Fahre erst weiter, wenn Du den bevorrechtigten Verkehr weder gefährdest noch erheblich behinderst.

Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ unterscheidet sich dadurch, dass es keinen generellen Halt verlangt. Auch dort können Verkehr und Sichtverhältnisse ein Anhalten erforderlich machen. Lichtzeichen oder polizeiliche Weisungen sind nach den dafür geltenden Vorrangregeln zu beachten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 206; § 8 StVO – Vorfahrt; § 37 StVO – Lichtzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index