Radverkehr

„Radverkehr“ (Zeichen 138) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und schwarzem Fahrradsinnbild. Es warnt vor Radverkehr. Es ist kein blaues Radwegschild und kein Zusatzzeichen „Radverkehr frei“.
Welche Gefahr wird angekündigt?
Die VwV-StVO sieht das Zeichen dort vor, wo Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
Beobachte frühzeitig die angrenzenden Wege und den Fahrbahnverlauf. Passe Geschwindigkeit und Abstand so an, dass Du auf einfahrenden oder querenden Radverkehr sicher reagieren kannst. Beachte die tatsächlich geltende Vorfahrt und weitere Zeichen.
Keine eigene Freigabe
Zeichen 138 erlaubt Radfahrenden weder automatisch das Befahren einer Fußgängerzone noch die Fahrt entgegen einer Einbahnstraße. Solche Freigaben benötigen die passende zusätzliche Anordnung. Eine Radwegbenutzungspflicht ergibt sich ebenfalls nicht aus der Warnung, sondern gegebenenfalls aus Zeichen 237, 240 oder 241.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 138; VwV-StVO zu Zeichen 138; StVO Anlage 2, Zeichen 237, 240 und 241. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index