Beide Richtungen

Das Zusatzzeichen 1000-31 „Beide Richtungen“ zeigt zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile. Es ergänzt das zugehörige Hauptzeichen um einen Bezug auf beide Richtungen.
Zusammenhang entscheidet
Das Zeichen besteht nicht bloß aus dem ausgeschriebenen Text „Beide Richtungen“. Seine Bedeutung wird durch die Pfeile und die Kombination mit dem Hauptzeichen vermittelt. Daraus lässt sich nicht losgelöst eine allgemeine Erlaubnis ableiten, jede Straße oder jeden Weg in Gegenrichtung zu befahren.
Radwege richtig beurteilen
Wird die Beschilderung an einer Radverkehrsführung verwendet, musst Du die konkrete Anordnung und die Regeln zur Straßenbenutzung beachten. Die Zulassung oder Benutzungspflicht eines Radwegs ergibt sich nicht allein aus irgendeinem Zusatzpfeil.
Rechne dort, wo beide Richtungen vorgesehen sind, mit entgegenkommenden Nutzern und halte ausreichend Abstand. Vorfahrt an Querungen und Einmündungen entsteht nicht automatisch durch dieses Zusatzzeichen. Auch weitere Beschränkungen und Markierungen bleiben zu beachten.
Amtliche Quellen: § 39 StVO – Zusatzzeichen; § 2 StVO – Radverkehr; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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