Personengesellschaft

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Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Personen) mit dem Ziel der gewinnorientierten Tätigkeit eine Gemeinschaft bilden. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) ist bei Personengesellschaften der Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der bestimmte Gesellschafter nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften.

Die wesentlichen Merkmale einer Personengesellschaft sind die Persönlichkeit der Gesellschafter, die enge Zusammenarbeit und die persönliche Haftung.


Arten der Personengesellschaften

  1. Offene Handelsgesellschaft (OHG):
    • Eine OHG ist eine Gesellschaft, bei der alle Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
    • Es gibt keine Mindestanforderung an das Stammkapital.
    • Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für kleinere oder mittlere Unternehmen, bei denen die Gesellschafter gemeinsam das Geschäft führen.
  2. Kommanditgesellschaft (KG):
    • Bei einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:
      • Komplementäre (Vollhafter): Sie haften unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
      • Kommanditisten (Teilhafter): Sie haften nur mit ihrer Einlage, also mit dem Kapital, das sie in die Gesellschaft eingebracht haben.
    • Die Kommanditgesellschaft ist eine beliebte Form für Unternehmen, die Kapitalgeber anziehen möchten, ohne dass diese in die Geschäftsführung eingreifen.
  3. Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
    • Eine PartG ist eine spezielle Form der Personengesellschaft für Freiberufler, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater.
    • Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, jedoch nicht für die Fehler der anderen Partner im Beruf, sondern nur für eigene Fehler.
    • Diese Gesellschaftsform ist in einigen Ländern gesetzlich geregelt, um die Partnerschaft von Freiberuflern zu erleichtern.
  4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
    • Eine GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft und eignet sich besonders für kleine Projekte oder private Zwecke.
    • Es ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, aber eine Gesellschaftsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist empfehlenswert.
    • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Merkmale der Personengesellschaft

  1. Haftung:
    • Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass auch das private Vermögen der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft herangezogen werden kann.
    • In der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es jedoch einen Unterschied: Die Komplementäre haften unbeschränkt, während die Kommanditisten nur mit ihrer Kapitalbeteiligung haften.
  2. Gründung:
    • Die Gründung einer Personengesellschaft ist im Vergleich zu Kapitalgesellschaften relativ einfach und kostengünstig. Es sind keine hohen Startkapitalanforderungen erforderlich, und die Gesellschaft kann formlos oder mit einer Gesellschaftsvertrag gegründet werden.
    • In vielen Fällen ist eine Handelsregistereintragung notwendig, besonders bei der OHG und KG.
  3. Besteuerung:
    • Personengesellschaften selbst unterliegen in der Regel nicht der Körperschaftssteuer, sondern die Gesellschafter versteuern ihren Anteil am Gewinn der Gesellschaft mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
    • Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Gesellschaftsvertrag oder, falls nicht anders geregelt, nach den Gesellschafteranteilen.
  4. Geschäftsführung:
    • In einer OHG sind alle Gesellschafter grundsätzlich gleichberechtigt in der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft tätig, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes.
    • In einer KG führen in der Regel die Komplementäre das Geschäft. Die Kommanditisten haben in der Regel keine Führungsrechte.
  5. Flexibilität:
    • Personengesellschaften sind oft flexibler als Kapitalgesellschaften, was die Organisation und die Entscheidungsfindung betrifft, da die Gesellschafter direkt in die Geschäftsführung involviert sind.

Vorteile der Personengesellschaft

  1. Einfache Gründung:
    • Die Gründung einer Personengesellschaft ist unkompliziert und mit relativ niedrigen Kosten verbunden. Ein Gesellschaftsvertrag ist zwar ratsam, aber nicht zwingend erforderlich (außer bei bestimmten Gesellschaftsformen wie der OHG).
  2. Geringe Kapitalanforderungen:
    • Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften gibt es bei Personengesellschaften in der Regel keine Mindestkapitalanforderungen, was sie besonders für Gründer mit wenig Kapital attraktiv macht.
  3. Hohe Flexibilität:
    • Personengesellschaften bieten in Bezug auf Gewinnverteilung, Führungsstruktur und Vertragsgestaltung hohe Flexibilität. Gesellschafter können sich individuell auf die Verteilung der Gewinne und die Aufgabenverteilung einigen.
  4. Einkommensteuerliche Vorteile:
    • Die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern ihren Anteil am Gewinn in der Regel zu ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, was bei einem niedrigen Gewinn steuerlich vorteilhaft sein kann.

Nachteile der Personengesellschaft

  1. Unbeschränkte Haftung:
  2. Finanzierung:
    • Personengesellschaften haben in der Regel schwierigeren Zugang zu Fremdkapital (z. B. Bankdarlehen), da die persönliche Haftung der Gesellschafter als Risiko wahrgenommen wird.
  3. Begrenzte Lebensdauer:
    • Bei Personengesellschaften ist die Lebensdauer häufig auf die Gesellschafter angewiesen. Wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder stirbt, kann die Gesellschaft im Prinzip aufgelöst werden, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes geregelt.
  4. Steuerliche Nachteile bei hohen Gewinnen:
    • Bei sehr hohen Gewinnen könnte die Progression in der Einkommensteuer zu einer höheren steuerlichen Belastung führen als bei einer Kapitalgesellschaft, die von der Körperschaftssteuer profitiert.

Beispiel einer Personengesellschaft

Stellen wir uns vor, zwei Unternehmer gründen gemeinsam ein Unternehmen in Form einer OHG (Offene Handelsgesellschaft). Sie bringen jeweils 50.000 Euro Kapital ein, und der Gesellschaftsvertrag regelt, dass beide Gesellschafter das Unternehmen gemeinsam führen.


Fazit

Die Personengesellschaft ist eine der ältesten und einfachsten Gesellschaftsformen und eignet sich besonders für kleinere Unternehmen oder Start-ups, bei denen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern erforderlich ist. Sie bietet Flexibilität und Einfache Gründung, bringt jedoch auch die Haftung und die Steuerliche Belastung mit sich. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von den individuellen Zielen, der finanziellen Situation und den Haftungsrisiken der Gesellschafter ab.

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