Partnerschaftsgesellschaft

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Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Rechtsform von Unternehmen in Deutschland, die von Freiberuflern gegründet wird. Sie ist eine Gesellschaft, bei der sich mehrere Partner zusammenschließen, um gemeinsam freiberuflich tätig zu werden. Diese Rechtsform ist insbesondere für Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Ingenieure relevant, die in Partnerschaft zusammenarbeiten möchten.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist in Deutschland durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt.
Wichtige Merkmale der Partnerschaftsgesellschaft
- Freiberufliche Tätigkeit:
- Eine Partnerschaftsgesellschaft kann nur von Freiberuflern gegründet werden, das heißt, von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die auf persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen basiert (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, etc.).
- Haftung:
- Die Haftung der Partner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft ist beschränkt. Jeder Partner haftet für eigene Fehler oder Fehlverhalten, jedoch nicht für die Fehler der anderen Partner. Das bedeutet, wenn ein Partner durch ein fehlerhaftes Handeln einen Schaden verursacht, haftet dieser allein für den Schaden.
- Für die Gesellschaft insgesamt haftet jedoch jeder Partner in der Regel auch für gesellschaftliche Verbindlichkeiten (zum Beispiel, wenn die Partnerschaft in Schulden gerät). Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Haftungsbeschränkung für bestimmte Bereiche durch vertragliche Regelungen zu erreichen.
- Gründung:
- Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft erfordert mindestens zwei Partner.
- Der Gesellschaftsvertrag kann formlos, aber schriftlich geschlossen werden. Dieser regelt unter anderem die Verteilung der Gewinne und Verluste sowie die Haftung der Partner.
- Die Partnerschaftsgesellschaft muss nicht eingetragen werden, jedoch ist eine freiwillige Eintragung ins Partnerschaftsregister möglich. Wenn sie eingetragen ist, erlangt sie den Status einer juristischen Person.
- Rechtsstellung und Name:
- Die Partnerschaftsgesellschaft ist keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft.
- Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss den Zusatz „Partnerschaft“ oder „Partnerschaftsgesellschaft“ enthalten.
- Gewinnverteilung:
- Die Gewinnverteilung in einer Partnerschaftsgesellschaft erfolgt in der Regel gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Es ist jedoch auch möglich, eine unterschiedliche Gewinnverteilung festzulegen, die von den geleisteten Beiträgen oder Rollen der Partner abhängt.
Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft
- Einfache Gründung:
- Flexibilität:
- Die Partnerschaftsgesellschaft bietet eine hohe Flexibilität hinsichtlich der gestalterischen Möglichkeiten im Gesellschaftsvertrag. Es können individuelle Regelungen zur Gewinnverteilung, Haftung und Ausscheiden von Partnern getroffen werden.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung:
- Eine Partnerschaftsgesellschaft ist steuerlich transparent. Das bedeutet, dass keine Körperschaftssteuer auf die Gesellschaft erhoben wird. Stattdessen werden die Gewinne direkt den Partnern zugerechnet und mit deren persönlichem Einkommensteuersatz versteuert. Dies vermeidet die Doppelbesteuerung, die bei Kapitalgesellschaften (z. B. einer GmbH) auftreten kann.
- Haftungsregelungen:
- Zwar haftet jeder Partner für eigene Fehler, aber die Partnerschaftsgesellschaft ermöglicht eine gewisse Haftungsbeschränkung für Fehler anderer Partner.
- Geringer Verwaltungsaufwand:
- Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) ist der Verwaltungsaufwand geringer, da keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung oder zur Erstellung von Bilanzen besteht.
Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft
- Haftung für eigene Fehler:
- Jeder Partner haftet für eigene Fehler oder Verfehlungen, was gerade bei freiberuflichen Tätigkeiten wie Arztpraxen oder Rechtsanwälten problematisch sein kann, wenn Fehler hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
- Haftung für gesellschaftliche Verbindlichkeiten:
- Auch wenn die Haftung für die Fehler anderer Partner begrenzt ist, haften die Partner dennoch für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft, falls diese im geschäftlichen Betrieb entstehen.
- Begrenzte Kapitalbeschaffung:
- Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) ist die Partnerschaftsgesellschaft in der Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Es können keine Anteile verkauft werden, um zusätzliches Kapital zu generieren.
- Eingeschränkte Rechtsfähigkeit:
- Obwohl eine Partnerschaftsgesellschaft durch die Eintragung ins Partnerschaftsregister eine gewisse Rechtspersönlichkeit erlangt, ist sie trotzdem in ihrer Rechtsfähigkeit gegenüber Kapitalgesellschaften eingeschränkt.
Fazit:
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine flexible und einfach zu gründende Rechtsform für Freiberufler, die sich zusammenschließen möchten, um gemeinsam zu arbeiten. Sie bietet den Vorteil einer transparenten Besteuerung und einer relativ einfachen Gründung. Besonders geeignet ist sie für Berufe, die auf fachlicher Qualifikation beruhen, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Architekten.
Allerdings gibt es auch Haftungsrisiken, vor allem im Hinblick auf eigene Fehler und gesellschaftliche Verbindlichkeiten, die bei der Wahl der Partnerschaftsgesellschaft beachtet werden sollten.
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