Stammkapital

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Stammkapital

Bild von maniacvector auf Freepik

Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) bei der Gründung aufbringen muss. Es dient als finanzielle Grundlage und als Sicherheit für Gläubiger.


Merkmale des Stammkapitals:

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme:


Beispiel für Stammkapital:

Eine GmbH wird von zwei Gesellschaftern gegründet. Sie bringen jeweils 12.500 € ein, sodass das gesamte Stammkapital 25.000 € beträgt. Dieses Geld kann das Unternehmen für betriebliche Zwecke nutzen.


Unterschied zwischen Stammkapital und Grundkapital:

MerkmalStammkapital (GmbH, UG)Grundkapital (AG)
RechtsformGmbH, UGAktiengesellschaft (AG)
Mindestkapital25.000 € (GmbH), 1 € (UG)50.000 € (AG)
AufteilungGeschäftsanteile der GesellschafterAktien der Aktionäre

Fazit:

Das Stammkapital ist die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Basis einer GmbH oder UG. Es sorgt für wirtschaftliche Stabilität, dient als Schutz für Gläubiger und sichert die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter.

Du möchtest zu diesen Begriff oder einem anderen Thema mit uns ins Gespräch kommen? 
Dann kontaktiere uns einfach hier! 😊

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index