Zulässige Höchstgeschwindigkeit

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Zulässige Höchstgeschwindigkeit

„Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ (Zeichen 274) ist ein rundes Vorschriftzeichen mit rotem Rand und einer Geschwindigkeitsangabe in km/h. Du darfst ab dem Zeichen nicht schneller als angegeben fahren. Ein Zusatzzeichen kann die Anordnung beispielsweise auf nasse Fahrbahn beschränken.

Höchstgeschwindigkeit ist kein vorgeschriebenes Tempo

Du musst so langsam fahren, dass Du das Fahrzeug sicher beherrschst und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kannst. Verkehr, Sicht, Wetter, Fahrzeug und Ladung können ein deutlich niedrigeres Tempo verlangen.

Fahrzeugbezogene Grenzen beachten

Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben niedrigere gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten für bestimmte Fahrzeugarten und Kombinationen bestehen, auch wenn Zeichen 274 einen höheren Wert zeigt. „Außerorts immer 100“ ist deshalb keine allgemeingültige Regel für Lkw, Gespanne oder Busse. Innerorts kann ein angeordneter Wert über 50 km/h dagegen nach Anlage 2 für Fahrzeuge aller Art gelten.

Wann endet die Anordnung?

Ein Aufhebungszeichen oder eine neue Geschwindigkeitsanordnung kann die Regel ändern. Besondere Beendigungsfälle ergeben sich aus Anlage 2, etwa aus einer angegebenen Streckenlänge. Bei Zonen gelten die jeweiligen Zonenregeln.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 274 und Beendigung streckenbezogener Verbote; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index