Ortstafel (Vorderseite)

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Die Ortstafel – Vorderseite (Zeichen 310) kennzeichnet den Beginn einer geschlossenen Ortschaft im Sinne der StVO. Die gelbe Tafel trägt den Ortsnamen. Ab dem Zeichen gelten die Vorschriften für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften.

Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen

Für Kraftfahrzeuge gilt innerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, soweit keine andere Anordnung oder besondere Vorschrift maßgeblich ist. Das erforderliche Tempo muss bereits beim Passieren der Ortstafel eingehalten werden; erst dahinter mit dem Abbremsen zu beginnen, genügt nicht.

Bei schlechter Sicht, engem Straßenraum oder besonders schutzbedürftigen Personen kann ein deutlich geringeres Tempo erforderlich sein. Die Höchstgeschwindigkeit ist keine Pflicht, dieses Tempo auszuschöpfen.

Weitere Bedeutung

Die Ortstafel bestimmt den verkehrsrechtlichen Beginn der geschlossenen Ortschaft. Sie ist kein Vorfahrtzeichen. Vorfahrtsregelungen, Ampeln, Parkverbote und andere Anordnungen sind gesondert zu beachten. Das Ende der geschlossenen Ortschaft wird durch die Rückseite der Ortstafel, Zeichen 311, angezeigt.

Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 310 und 311; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index