Ortstafel (Rückseite)

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Die Ortstafel – Rückseite (Zeichen 311) zeigt das Ende der geschlossenen Ortschaft an. Ab dem Zeichen gelten die Vorschriften für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Tafel ist von einer bloßen Orts- oder Zielhinweistafel zu unterscheiden.

Welche Geschwindigkeit gilt anschließend?

Das hängt von Straße, Fahrzeugart, Anhänger und weiteren Anordnungen ab. Für Pkw sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen gilt auf gewöhnlichen Außerortsstraßen grundsätzlich höchstens 100 km/h; für bestimmte andere Fahrzeuge und Kombinationen gelten niedrigere Grenzen. Besondere Straßenausbauten und Autobahnen unterliegen weiteren Regeln.

Ein ausgeschildertes niedriges Tempolimit oder die tatsächlichen Verhältnisse können ein geringeres Tempo verlangen. Das Ortsende ist keine allgemeine Freigabe für sofortiges Beschleunigen auf 100 km/h.

Andere Zeichen bleiben maßgeblich

Eine Vorfahrtstraße endet nicht allein durch die Ortstafel. Auch eigenständig angeordnete Verkehrsverbote oder andere Regelungen dürfen nicht pauschal als aufgehoben behandelt werden. Prüfe die weitere Beschilderung und passe die Fahrweise an den nun folgenden Straßenabschnitt an.

Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 311; § 3 StVO – außerörtliche Geschwindigkeitsgrenzen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index