Stau

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Stau

„Stau“ (Zeichen 124) ist ein eigenständiges Gefahrzeichen der deutschen StVO. Das dreieckige Schild mit rotem Rand zeigt mehrere hintereinanderstehende Fahrzeuge. Es warnt vor einem möglichen Stau oder stockendem Verkehr im weiteren Verlauf.

Stauende frühzeitig erkennen

Beobachte die vorausliegende Strecke, passe die Geschwindigkeit an und halte ausreichend Abstand. Die Warnung kann auch auf einer Wechselverkehrszeichenanlage erscheinen. Sie bedeutet nicht, dass unmittelbar am Schild bereits alle Fahrzeuge stehen.

Wann bildest Du eine Rettungsgasse?

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, muss eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge entstehen. Sie liegt zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen dieser Richtung.

Ein bloß freigehaltener „Notfallplatz“ ersetzt die Rettungsgasse nicht. Fahre außerdem trotz Vorfahrt oder Grün nicht in eine Kreuzung oder Einmündung ein, wenn Du dort wegen Rückstaus warten müsstest. Ein Seitenstreifen darf nicht ohne entsprechende Freigabe als zusätzliche Stauspur benutzt werden.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 124; § 11 StVO – Rückstau und Rettungsgasse; § 2 StVO – Fahrbahnbenutzung. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index