Bussonderfahrstreifen

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Bussonderfahrstreifen

Ein Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) ist bestimmten Verkehrsarten vorbehalten. Das runde, blaue Vorschriftzeichen mit weißem Bussinnbild erlaubt grundsätzlich Omnibussen des Linienverkehrs sowie entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs die Benutzung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Taxen, Fahrräder, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr dürfen den Sonderfahrstreifen nur benutzen, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Auch eine Freigabe für elektrisch betriebene Fahrzeuge erfordert eine entsprechende zusätzliche Beschilderung. Nicht jeder Bus und nicht jedes Taxi darf daher automatisch auf die Busspur.

Was gilt für andere Fahrzeuge?

Eine freie Busspur darfst Du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug nicht zur Stauumfahrung benutzen. Auch die Absicht, später abzubiegen, gibt keine allgemeine Erlaubnis, längere Strecken darauf zu fahren. Beim zulässigen Queren oder Abbiegen musst Du den Sonderverkehr beachten; die Markierungen und sonstigen Anordnungen vor Ort gelten zusätzlich.

Das Schild ordnet eine besondere Nutzung des Fahrstreifens an. Daraus folgt keine pauschale Befreiung der zugelassenen Fahrzeuge von Ampeln, Vorfahrtregeln oder Rücksichtspflichten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 245; § 9 StVO – Abbiegen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index