Polizei

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Polizei

Das Zeichen 363 „Polizei“ ist ein Hinweiszeichen für eine Polizeidienststelle. Es dient der Orientierung, gegebenenfalls zusammen mit Angaben zur Richtung oder Entfernung.

Keine Ankündigung einer Polizeikontrolle

Das Schild kündigt nicht automatisch Geschwindigkeitsmessungen, Alkoholkontrollen oder eine Kontrollstelle an. Es ordnet auch keinen eigenständigen Halt und keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung an. Solche Maßnahmen und Anweisungen sind gesondert zu beachten.

Polizeiliche Weisungen unterscheiden

Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind nach § 36 StVO zu befolgen. Diese verbindlichen Anweisungen sind etwas anderes als der bloße Wegweisungshinweis auf eine Dienststelle. Allgemeine Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch außerhalb der Nähe einer Polizeiwache.

Für Deine Route ist das Schild vor allem eine Orientierungshilfe. Es sagt für sich genommen nichts über Öffnungszeiten, die konkrete Zuständigkeit oder die ständig verfügbare Besetzung der genannten Dienststelle aus.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 363; § 36 StVO – Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index