Mitbürgschaft

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Die Mitbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der mehrere Bürgen gemeinsam für die gleiche Schuld eines Hauptschuldners haften. Dabei gibt es zwei Varianten:
➡️ Gesamtschuldnerische Mitbürgschaft
- Alle Bürgen haften vollständig für die gesamte Schuld.
- Der Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Bürgen er die Zahlung fordert.
- Der zahlende Bürge kann anschließend von den anderen Bürgen ihren Anteil zurückverlangen (sogenannter Ausgleichsanspruch).
🔹 Beispiel:
Drei Freunde bürgen gesamtschuldnerisch für einen Kredit von 60.000 €. Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, kann die Bank jeden einzelnen von ihnen zur Zahlung der vollen 60.000 € auffordern. Der zahlende Bürge kann dann von den anderen jeweils 20.000 € zurückfordern.
➡️ Teilbürgschaft
- Jeder Bürge übernimmt nur eine festgelegte Teilsumme der Schuld.
- Die Haftung ist von vornherein begrenzt.
🔹 Beispiel:
Drei Bürgen übernehmen für eine Schuld von 60.000 € jeweils eine Teilbürgschaft von 20.000 €. Die Bank kann also von keinem der Bürgen mehr als 20.000 € verlangen.
Unterschied zur Höchstbetragsbürgschaft
- Höchstbetragsbürgschaft: Ein einzelner Bürge haftet nur bis zu einer bestimmten Summe.
- Mitbürgschaft: Mehrere Bürgen haften gemeinsam, entweder für die ganze Summe (gesamtschuldnerisch) oder für einen festen Anteil (Teilbürgschaft).
🎯 Die Mitbürgschaft wird oft genutzt, wenn ein einzelner Bürge nicht genug finanzielle Sicherheit bieten kann und deshalb mehrere Bürgen gemeinsam einspringen.
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