Höchstbetragsbürgschaft

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Die Höchstbetragsbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge nur bis zu einem vorher festgelegten Maximalbetrag für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet.
⭕ Merkmale der Höchstbetragsbürgschaft
- Begrenzte Haftung: Der Bürge haftet nur bis zu einem bestimmten Betrag, auch wenn die Hauptschuld höher ist.
- Absicherung für den Bürgen: Im Gegensatz zur normalen Bürgschaft, bei der der Bürge unbegrenzt haften kann, gibt es hier eine klare finanzielle Obergrenze.
- Varianten: Die Bürgschaft kann für eine einzelne Schuld oder als Rahmenbürgschaft für mehrere Verbindlichkeiten des Schuldners gelten.
☝️ Beispiel
Eine Bank gewährt einem Unternehmer einen Kredit von 100.000 €, verlangt aber eine Bürgschaft. Ein Bekannter des Unternehmers erklärt sich bereit, als Bürge einzutreten – allerdings nur mit einer Höchstbetragsbürgschaft von 30.000 €. Falls der Unternehmer zahlungsunfähig wird, muss der Bürge maximal 30.000 € übernehmen, selbst wenn die restliche Schuld höher ist.
Unterschied zur normalen Bürgschaft
✔️ Normale Bürgschaft: Der Bürge haftet unbegrenzt für die gesamte Schuld.
✔️ Höchstbetragsbürgschaft: Der Bürge haftet nur bis zur festgelegten Höchstgrenze.
Diese Art der Bürgschaft wird häufig genutzt, um das Risiko für den Bürgen zu begrenzen und gleichzeitig dem Gläubiger eine gewisse Sicherheit zu bieten.
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