Leitlinie
Die Leitlinie (Zeichen 340) ist eine unterbrochene Fahrbahnmarkierung. Sie gliedert den Verkehrsraum, beispielsweise zwischen Fahrstreifen oder zwischen den beiden Fahrtrichtungen. Anders als eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung darf sie grundsätzlich überfahren werden, sofern dadurch niemand gefährdet wird.
Spurwechsel und Überholen
Eine gestrichelte Linie erteilt keine eigenständige Erlaubnis für jedes Überholmanöver. Sicht, Gegenverkehr, ausreichender Abstand und andere Überholverbote bleiben maßgeblich. Bei einem Fahrstreifenwechsel musst Du jede Gefährdung anderer ausschließen und rechtzeitig blinken.
Besonderheit: Schutzstreifen für Radverkehr
Ein durch Leitlinien markierter und mit Fahrradsinnbildern gekennzeichneter Schutzstreifen darf mit anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden, etwa zum Ausweichen vor Gegenverkehr. Dabei darf der Radverkehr nicht gefährdet werden. Auf dem Schutzstreifen darf grundsätzlich nicht gehalten werden; die in Anlage 3 ausdrücklich genannten Ausnahmen betreffen Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 340; § 5 StVO – Überholen; § 7 StVO – Fahrstreifenwechsel. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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