Krankenversicherung

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Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für medizinische Versorgung abdeckt. In Deutschland ist sie Teil des Sozialversicherungssystems und stellt sicher, dass Bürger Zugang zu Gesundheitsleistungen haben, ohne hohe finanzielle Belastungen tragen zu müssen.

📌 Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch V (SGB V)


1. Arten der Krankenversicherung in Deutschland

a) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und bestimmte Selbstständige.
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen (Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag).
  • Leistungen sind gesetzlich geregelt (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente).

b) Private Krankenversicherung (PKV)

  • Für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen (über der Versicherungspflichtgrenze, 2024: 66.600 € brutto/Jahr).
  • Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen.
  • Individuelle Leistungspakete (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer).

2. Leistungen der Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Arztbesuche & Fachärzte (z. B. Allgemeinmedizin, Kardiologie)
Zahnbehandlungen (Basisversorgung)
Krankenhausaufenthalte (Regelversorgung)
Medikamente (mit Zuzahlungen)
Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge, Impfungen)
Rehabilitationsmaßnahmen (nach schweren Erkrankungen)
Krankengeld (ab dem 43. Krankheitstag, 70 % des Bruttogehalts)

Private Krankenversicherung (PKV)

Freie Arztwahl (auch Privatärzte)
Erstattung für alternative Heilmethoden (z. B. Homöopathie)
Bessere Unterbringung im Krankenhaus (z. B. Einbettzimmer)
Schnellerer Zugang zu Fachärzten
Erstattung von Zahnersatzkosten (je nach Tarif bis 100 %)


3. Beitragshöhe und Finanzierung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Einkommensabhängige Beiträge: Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoeinkommens plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 1,3 % im Durchschnitt).
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Beiträge basieren auf Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl.
  • Keine direkte Einkommensabhängigkeit.
  • Risikozuschläge für Vorerkrankungen möglich.

4. Beispiel für Beitragsberechnung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Bruttogehalt: 3.500 €
  • Beitragssatz: 14,6 % + 1,3 % Zusatzbeitrag = 15,9 %
  • Monatlicher Beitrag: 3.500 € × 15,9 % = 556,50 €
    • Arbeitnehmeranteil: 278,25 €
    • Arbeitgeberanteil: 278,25 €

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Alter: 35 Jahre
  • Tarif: Komfortschutz
  • Monatlicher Beitrag: ca. 400 €

5. Vor- und Nachteile der Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Solidaritätsprinzip – einkommensabhängig, keine Risikoauswahl
✅ Familienmitversicherung ohne Zusatzkosten
❌ Begrenzte Leistungen (z. B. Zahnersatz, alternative Heilmethoden)
❌ Längere Wartezeiten bei Fachärzten

Private Krankenversicherung (PKV)

✅ Individuelle Tarife mit umfangreicheren Leistungen
✅ Schneller Zugang zu Fachärzten, oft bessere Versorgung
❌ Beiträge steigen mit Alter und Gesundheitszustand
❌ Keine kostenlose Familienmitversicherung


6. Pflicht zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss entweder in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert sein.


7. Fazit

Die Krankenversicherung ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Absicherung in Deutschland. Während die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidaritätsprinzip basiert und einen umfassenden Basisschutz bietet, ermöglicht die private Krankenversicherung individuellere und oft umfangreichere Leistungen. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung hängt von Einkommen, Beruf, Alter und persönlichen Bedürfnissen ab. 🚀

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