Krankengeld
Das Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie länger als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Es dient als Ersatz für das entfallende Arbeitsentgelt und hilft, finanzielle Einbußen während einer längeren Krankheit zu verringern.
1. Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld
✅ Arbeitnehmer müssen gesetzlich krankenversichert sein.
✅ Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden.
✅ Der Arbeitnehmer muss vor der Krankheit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
✅ Das Krankengeld wird erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (bis dahin zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt als Lohnfortzahlung).
2. Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 % des Nettogehalts. Zudem gibt es eine Höchstgrenze, da Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird.
👉 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze:
- 4.987,50 € brutto pro Monat
- 166,25 € brutto pro Tag
Das bedeutet, dass das Krankengeld nur bis zu diesem Einkommen berechnet wird – wer mehr verdient, erhält trotzdem nur das maximal mögliche Krankengeld.
3. Beispielrechnung für Krankengeld
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit 3.500 € Bruttogehalt
Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 € brutto im Monat. Sein Nettogehalt beträgt 2.300 €. Er ist länger als 6 Wochen krank und bekommt nun Krankengeld.
🔹 Schritt 1: 70 % des Bruttogehalts berechnen
👉 3.500 € × 70 % = 2.450 € (brutto)
🔹 Schritt 2: 90 % des Nettogehalts berechnen
👉 2.300 € × 90 % = 2.070 € (netto)
🔹 Schritt 3: Der niedrigere Betrag wird gezahlt
Das Krankengeld ist der niedrigere der beiden Werte, also 2.070 € pro Monat.
🔹 Schritt 4: Tägliches Krankengeld berechnen
👉 2.070 € ÷ 30 Tage = 69 € pro Tag
Das Krankengeld wird täglich gezahlt und ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, wodurch sich die Steuerlast auf andere Einkünfte erhöhen kann.
Beispiel 2: Arbeitnehmer mit 6.000 € Bruttogehalt
🔹 Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.987,50 €, daher wird nur dieser Betrag berücksichtigt.
🔹 Schritt 1: 70 % des Bruttogehalts berechnen
👉 4.987,50 € × 70 % = 3.491,25 €
🔹 Schritt 2: 90 % des Nettogehalts berechnen (angenommen: 3.500 € netto)
👉 3.500 € × 90 % = 3.150 €
🔹 Schritt 3: Der niedrigere Betrag wird gezahlt
👉 3.150 € pro Monat
🔹 Schritt 4: Tägliches Krankengeld berechnen
👉 3.150 € ÷ 30 Tage = 105 € pro Tag
Da das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, gibt es kein höheres Krankengeld, selbst wenn das Gehalt darüber liegt.
4. Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt – für dieselbe Krankheit. Danach endet der Anspruch, und die betroffene Person muss entweder wieder arbeiten, eine Reha-Maßnahme machen oder gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente beantragen.
5. Fazit
✅ Krankengeld sichert das Einkommen von Arbeitnehmern bei längerer Krankheit.
✅ Es beträgt 70 % des Bruttogehalts, aber höchstens 90 % des Nettogehalts.
✅ Die Berechnung ist auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.
✅ Die Auszahlung erfolgt ab der 7. Woche der Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
