Gesellschafterversammlung

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Gesellschafterversammlung

Bild von maniacvector auf Freepik

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer ähnlichen Rechtsform, in der die Gesellschafter (also die Eigentümer des Unternehmens) ihre Rechte ausüben und wichtige Entscheidungen treffen. Sie ist vergleichbar mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, jedoch in einer GmbH weniger formal.

⭕ Wesentliche Merkmale der Gesellschafterversammlung:

✔️ Teilnehmer:

✔️ Zweck:

✔️ Einberufung:

  • Eine Gesellschafterversammlung wird normalerweise vom Geschäftsführer einberufen. In der Regel muss dies regelmäßig (z. B. einmal jährlich) oder bei Bedarf (z. B. bei wichtigen Entscheidungen) geschehen. Die Einberufung muss den Gesellschaftern rechtzeitig und ordnungsgemäß mitgeteilt werden.

✔️ Beschlussfassung:

  • Die Gesellschafterversammlung trifft Entscheidungen durch Beschlüsse, die in der Regel mit einer Mehrheit der Stimmen gefasst werden. In vielen Fällen hängt die Art der Mehrheit (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit) von der Art des Beschlusses und der Regelung im Gesellschaftsvertrag ab.

✔️ Beschlüsse:

  • Zu den häufigsten Beschlüssen gehören:
    • Wahl oder Abberufung des Geschäftsführers
    • Änderung des Gesellschaftsvertrags
    • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
    • Jahresabschlüsse und Gewinnverteilung
    • Auflösung der Gesellschaft

✔️ Rechte der Gesellschafter:

  • In der Gesellschafterversammlung haben die Gesellschafter das Recht, Vorschläge zu machen, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern. Sie haben auch das Recht, über bestimmte Punkte abzustimmen.

    Besondere Merkmale der Gesellschafterversammlung in der GmbH:

    Kurz gesagt: Die Gesellschafterversammlung ist der zentrale Ort für wichtige Entscheidungen in einer GmbH, bei der die Eigentümer des Unternehmens zusammenkommen und über wesentliche Unternehmensangelegenheiten entscheiden. über wesentliche Unternehmensangelegenheiten entscheiden.


    „Du möchtest zu diesen Begriff oder einem anderen Thema mit uns ins Gespräch kommen?“

    Dann kontaktiere uns einfach hier! 😊

    Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index