Gehweg

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Das Verkehrszeichen Gehweg markiert Wege, die ausschließlich für Fußgänger bestimmt sind. Es dient der Sicherheit und Abgrenzung des Fußgängerverkehrs von anderen Verkehrsteilnehmern.


Aussehen:

  1. Form:
    • Rundes Schild mit blauem Hintergrund.
  2. Symbol:
    • Ein weißes Piktogramm einer gehenden Person.

Bedeutung:

  1. Nutzungspflicht:
    • Fußgänger sind verpflichtet, den Gehweg zu benutzen, sofern ein solcher vorhanden und benutzbar ist.
  2. Verbot für andere Verkehrsteilnehmer:
    • Fahrzeuge, Fahrräder, E-Scooter oder Reiter dürfen den Gehweg nicht befahren oder benutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Zusatzzeichen erlaubt.

Verhalten auf Gehwegen:

  1. Für Fußgänger:
    • Fußgänger haben auf dem Gehweg Vorrecht und können sich dort frei bewegen.
    • Sie müssen auf andere Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, Rücksicht nehmen.
  2. Für andere Verkehrsteilnehmer:
    • Radfahrer, E-Scooter oder Autos dürfen Gehwege nicht nutzen oder blockieren, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies.

Sonderregelungen:

  1. Zusatzzeichen:
    • Ein Zusatzzeichen wie „Radfahrer frei“ erlaubt Radfahrern, den Gehweg ausnahmsweise zu benutzen. In solchen Fällen müssen Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren und Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
  2. Kinder auf Fahrrädern:
    • Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen den Gehweg nutzen, während Kinder bis zum 10. Lebensjahr ihn nutzen dürfen, selbst wenn ein Radweg vorhanden ist.
  3. Halten und Parken:
    • Fahrzeuge dürfen auf dem Gehweg weder halten noch parken, außer wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Sanktionen:

  1. Für Fußgänger:
    • Fußgänger, die den Gehweg nicht nutzen und stattdessen die Fahrbahn betreten, können bei Gefährdung des Verkehrs mit Verwarnungsgeldern belegt werden.
  2. Für andere Verkehrsteilnehmer:
    • Das unbefugte Befahren oder Blockieren eines Gehwegs kann mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden.

Ergänzende Hinweise:

  • Sicherheit:
    • Gehwege dienen der sicheren Fortbewegung von Fußgängern und trennen sie von anderen Verkehrsströmen.
  • Zusammen mit Radwegen:
    • In einigen Fällen wird ein Gehweg durch ein zusätzliches Verkehrszeichen als kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen. Dann gilt eine gegenseitige Rücksichtnahme.

Das Verkehrszeichen „Gehweg“ schafft klare Regeln für die sichere und konfliktfreie Nutzung von Straßen und Wegen, indem es einen geschützten Bereich ausschließlich für Fußgänger definiert.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index