Gehweg
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Das Verkehrszeichen „Gehweg“ markiert Wege, die ausschließlich für Fußgänger bestimmt sind. Es dient der Sicherheit und Abgrenzung des Fußgängerverkehrs von anderen Verkehrsteilnehmern.
Aussehen:
- Form:
- Rundes Schild mit blauem Hintergrund.
- Symbol:
- Ein weißes Piktogramm einer gehenden Person.
Bedeutung:
- Nutzungspflicht:
- Verbot für andere Verkehrsteilnehmer:
- Fahrzeuge, Fahrräder, E-Scooter oder Reiter dürfen den Gehweg nicht befahren oder benutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch Zusatzzeichen erlaubt.
Verhalten auf Gehwegen:
- Für Fußgänger:
- Für andere Verkehrsteilnehmer:
- Radfahrer, E-Scooter oder Autos dürfen Gehwege nicht nutzen oder blockieren, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies.
Sonderregelungen:
Sanktionen:
- Für Fußgänger:
- Für andere Verkehrsteilnehmer:
- Das unbefugte Befahren oder Blockieren eines Gehwegs kann mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden.
Ergänzende Hinweise:
- Sicherheit:
- Gehwege dienen der sicheren Fortbewegung von Fußgängern und trennen sie von anderen Verkehrsströmen.
- Zusammen mit Radwegen:
Das Verkehrszeichen „Gehweg“ schafft klare Regeln für die sichere und konfliktfreie Nutzung von Straßen und Wegen, indem es einen geschützten Bereich ausschließlich für Fußgänger definiert.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index