Kinder

„Kinder“ (Zeichen 136) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und einem schwarzen Kindersinnbild. Es warnt davor, dass mit Kindern im Verkehrsbereich zu rechnen ist, etwa in der Nähe von Einrichtungen, die von Kindern besucht werden.
Besondere Vorsicht ist erforderlich
Kinder können eine Verkehrssituation anders einschätzen und sich unerwartet bewegen. Passe deshalb Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft so an, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Diese besondere Pflicht nach § 3 Absatz 2a StVO gilt gegenüber Kindern auch dann, wenn kein Warnschild aufgestellt ist.
Was ordnet das Zeichen nicht an?
Das Schild selbst nennt keinen bestimmten Tempowert. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist gesondert einzuhalten; die konkrete Situation kann noch langsameres Fahren verlangen. Es ordnet auch keinen verkehrsberuhigten Bereich und keine allgemeine Erlaubnis zum Spielen auf der Fahrbahn an.
Achte auf den gesamten Straßenraum und nicht nur auf Kinder, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden. Zusatzzeichen können Entfernung oder Länge der Gefahrstrecke näher bestimmen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 136; § 3 Absatz 2a StVO – Kinder; § 40 StVO – Gefahrzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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