Dashcam in Deutschland 2026

Dashcam
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Wenn Du viel mit dem Auto unterwegs bist, kennst Du bestimmt Situationen, in denen eine Dashcam hilfreich wäre – sei es bei einem Unfall, einer brenzligen Verkehrssituation oder einfach zur eigenen Absicherung. Doch wie sieht die Rechtslage in Deutschland eigentlich aus?

Grundsätzlich darfst Du eine Dashcam verwenden, aber nicht dauerhaft und nicht ohne Regeln. Daueraufnahmen, die ständig alles filmen, sind in Deutschland nämlich datenschutzrechtlich kritisch. Erlaubt sind dagegen kurze Aufnahmen im Loop-Modus, die sich laufend überschreiben. Nur wenn ein Ereignis eintritt – etwa ein Unfall – darf die Aufnahme gespeichert werden. Viele Modelle erledigen das automatisch per G-Sensor.

Wichtig für Dich: Nicht benötigte Videos müssen gelöscht werden, und veröffentlicht werden darf grundsätzlich nichts, ohne Gesichter oder Kennzeichen unkenntlich zu machen. Vor Gericht können Dashcam-Videos aber durchaus hilfreich sein – der BGH hat sie schon 2018 als Beweismittel zugelassen.

Unser Tipp: Nutzt moderne Dashcams mit Loop-Funktion, automatischer Ereigniserkennung und guter Datenlöschung. So bist Du rechtlich sauber unterwegs und hast im Ernstfall trotzdem alles beisammen.

Was ist erlaubt und was nicht?

  1. Keine Daueraufzeichnung
    Dauerhaftes, anlassloses Aufzeichnen des Straßenverkehrs (also die ganze Zeit) ist rechtlich problematisch. Datenschutzrechtlich überwiegen hier oft die Interessen der gefilmten unbeteiligten Personen. Niedersachsen Datenschutz+2Landesdateninstitut Nordrhein-Westfalen+2
  2. Loop-Modus empfohlen
    Dashcams, die im „Loop“-Modus laufen, sind laut ADAC eher unbedenklich: Sie nehmen kurze Sequenzen auf und überschreiben ältere Aufnahmen automatisch, wenn sie nicht gesperrt wurden. t-online
  3. Aufzeichnung bei Ereignissen (Unfall)
    Viele Kameras haben Sensoren (z. B. G-Sensor) oder manuelle Tasten, mit denen bei einem Unfall eine Aufnahme gespeichert werden kann. AUTO BILD
  4. Löschen nicht relevanter Aufnahmen
    Nicht gespeicherte oder nicht benötigte Videos müssen laut Datenschutzbehörden umgehend gelöscht werden. Landesdateninstitut Nordrhein-Westfalen
  5. Transparenz & Informationspflicht
    Du musst nach DSGVO bestimmte Informationen bereitstellen (z. B. wer du bist), sofern personenbezogene Daten aufgezeichnet werden könnten. Landesdateninstitut Nordrhein-Westfalen
  6. Verwertung vor Gericht
    Dashcam-Aufnahmen können grundsätzlich als Beweismittel zugelassen werden — der Bundesgerichtshof hat das 2018 entschieden. Niedersachsen Datenschutz+2Lexika.de+2
  7. Veröffentlichung ist kritisch
    Wenn du Aufnahmen online teilst oder anders veröffentlichst, musst du sehr vorsichtig sein: Gesichter, Kennzeichen etc. müssen in der Regel unkenntlich gemacht werden, da andernfalls Persönlichkeitsrechte verletzt werden können. ARAG Versicherung | Das ist Ihr Recht+1

Fazit

Ja, Dashcams sind in Deutschland erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • keine dauerhafte Überwachung
  • nur kurze Schleifen aufzeichnen
  • bei einem Ereignis (Unfall etc.) speichern
  • Datenschutzregeln beachten
  • bei Veröffentlichung: Gesichter / Kennzeichen unkenntlich machen

Wenn Du eine Dashcam einbauen willst, ist es sinnvoll, ein Modell zu wählen, das genau diese Anforderungen erfüllt (z. B. Loop-Modus + G-Sensor).

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