Personenkraftwagen

Das Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ zeigt ein Pkw-Sinnbild. Es ergänzt eine Verkehrsregelung um den Bezug auf diese Fahrzeugart.
Keine allgemeine Zufahrtserlaubnis
Ob eine Regel für Pkw gilt, ob ein Parkplatz für Pkw vorgesehen ist oder eine andere Einschränkung besteht, ergibt sich aus dem Hauptzeichen und der vollständigen Kombination. Das Zusatzzeichen allein bedeutet nicht, dass eine Straße ausschließlich für Pkw geöffnet ist.
Sinnbild und Ausnahme unterscheiden
Eine Tafel mit Pkw-Sinnbild ohne das Wort „frei“ ist nicht mit einer ausdrücklichen Ausnahme „Personenkraftwagen frei“ gleichzusetzen. Lies deshalb das gesamte Schild und nicht nur die Fahrzeugdarstellung.
Die Fahrzeugart Pkw ist außerdem nicht einfach mit der Gewichtsgrenze einer bestimmten Fahrerlaubnisklasse gleichzusetzen. Ein pauschales „Pkw haben immer höchstens 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse“ ist keine geeignete Definition dieses Verkehrszeichens. Für Dein Fahrzeug sind die tatsächliche Einordnung und die konkret angeordnete Regel maßgeblich.
Amtliche Quellen: § 39 StVO – Zusatzzeichen und Sinnbilder; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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