Kraftfahrzeuge mit über 3,5 t

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Das Zusatzzeichen 1010-51 zeigt das Sinnbild für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse. Es ergänzt das Hauptzeichen um diese Fahrzeuggruppe.

Kein Text mit der vollständigen Definition

Auf der üblichen Zusatztafel steht ein Fahrzeugsinnbild. Der lange Katalogname beschreibt dessen rechtliche Bedeutung; er ist nicht die Aufschrift des Schildes.

Hauptzeichen entscheidet über die Regel

Das Sinnbild allein bedeutet weder „Zufahrt erlaubt“ noch „Fahrverbot“. Es legt fest, auf welche Fahrzeuggruppe sich die zugehörige Anordnung bezieht. Eine ausdrücklich mit „frei“ gekennzeichnete Ausnahme ist davon zu unterscheiden.

Die genannte Masse ist die zulässige Gesamtmasse, nicht lediglich das aktuelle Gewicht der Ladung. Die Ausnahme für Pkw und Kraftomnibusse gehört zur Bedeutung dieses Sinnbilds. Sie ist keine pauschale Erlaubnis, andere auf der Strecke angeordnete Verbote oder Beschränkungen zu ignorieren.

Amtliche Quellen: § 39 StVO – Zusatzzeichen und Sinnbilder; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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