Personenkraftwagen mit Anhänger

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Personenkraftwagen mit Anhänger

Das Zusatzzeichen 1010-59 „Personenkraftwagen mit Anhänger“ zeigt das Sinnbild einer entsprechenden Fahrzeugkombination. Es ordnet die mit dem Hauptzeichen geregelte Situation dieser Fahrzeuggruppe zu.

Die vollständige Kombination lesen

Das Sinnbild allein ist weder eine allgemeine Durchfahrtserlaubnis noch ein eigenständiges Verbot. Bei einem Parkzeichen kann es den Kreis der parkberechtigten Fahrzeuge begrenzen. Bei einer anderen Anordnung ist deren Zusammenhang maßgeblich.

Nicht mit „frei“ verwechseln

Eine ausdrückliche Ausnahme für Pkw mit Anhänger ist im Verkehrszeichenkatalog gesondert vorgesehen. Ein Zusatzzeichen ohne diese Freigabeformulierung ersetzt sie nicht. Aus dem bloßen Bild darfst Du deshalb nicht ableiten, dass ein ansonsten geltendes Verbot für Dein Gespann aufgehoben ist.

Beachte außerdem die für Dein Gespann geltenden Geschwindigkeits-, Maß- und Gewichtsregeln. Die Parkregel für abgekuppelte Anhänger ist eine andere Frage als die Kennzeichnung eines Pkw mit angehängtem Anhänger.

Amtliche Quellen: § 39 StVO – Zusatzzeichen und Sinnbilder; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index