Radverkehr

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Das Verkehrszeichen 138 ist ein spezielles Verkehrszeichen, das den Radverkehr betrifft. Es zeigt an, dass Radfahrer einen bestimmten Bereich benutzen dürfen oder müssen, der normalerweise für den allgemeinen Verkehr nicht zugänglich ist.

Verkehrszeichen 138 – „Radfahrer frei“

Das Verkehrszeichen 138 trägt die Aufschrift „Radfahrer frei“ und zeigt in der Regel ein weißes Fahrradsymbol auf blauem Hintergrund. Es wird an Orten aufgestellt, an denen normalerweise bestimmte Verkehrsbeschränkungen gelten, aber Radfahrern eine Ausnahme gemacht wird.

Beispielhafte Anwendungen:

  • Einbahnstraße für Radfahrer: In einer Einbahnstraße, in der der Radverkehr normalerweise nicht erlaubt ist, kann dieses Schild Radfahrern die Fahrt in die entgegengesetzte Richtung ermöglichen.
  • Fußgängerzone: In bestimmten Fußgängerzonen oder -bereichen, in denen Radfahren normalerweise nicht erlaubt ist, kann dieses Zeichen Radfahrern erlauben, den Bereich unter bestimmten Bedingungen zu befahren.

Bedeutung:

Das Zeichen „Radfahrer frei“ hebt hervor, dass Radfahrer in einem bestimmten Bereich ausnahmsweise fahren dürfen, obwohl dort normalerweise Einschränkungen für den übrigen Verkehr bestehen. Dieses Schild ist eine wichtige Maßnahme, um die Integration des Radverkehrs in städtische und verkehrsreiche Gebiete zu fördern, ohne den Verkehrsfluss der Autos zu stören und dabei gleichzeitig die Sicherheit von Radfahrern zu gewährleisten.

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