Höchstbetragsbürgschaft

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Höchstbetragsbürgschaft

Bild von maniacvector auf Freepik

Die Höchstbetragsbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge nur bis zu einem vorher festgelegten Maximalbetrag für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners haftet.

Merkmale der Höchstbetragsbürgschaft

  1. Begrenzte Haftung: Der Bürge haftet nur bis zu einem bestimmten Betrag, auch wenn die Hauptschuld höher ist.
  2. Absicherung für den Bürgen: Im Gegensatz zur normalen Bürgschaft, bei der der Bürge unbegrenzt haften kann, gibt es hier eine klare finanzielle Obergrenze.
  3. Varianten: Die Bürgschaft kann für eine einzelne Schuld oder als Rahmenbürgschaft für mehrere Verbindlichkeiten des Schuldners gelten.

☝️ Beispiel

Eine Bank gewährt einem Unternehmer einen Kredit von 100.000 €, verlangt aber eine Bürgschaft. Ein Bekannter des Unternehmers erklärt sich bereit, als Bürge einzutreten – allerdings nur mit einer Höchstbetragsbürgschaft von 30.000 €. Falls der Unternehmer zahlungsunfähig wird, muss der Bürge maximal 30.000 € übernehmen, selbst wenn die restliche Schuld höher ist.

Unterschied zur normalen Bürgschaft

✔️ Normale Bürgschaft: Der Bürge haftet unbegrenzt für die gesamte Schuld.

✔️ Höchstbetragsbürgschaft: Der Bürge haftet nur bis zur festgelegten Höchstgrenze.

Diese Art der Bürgschaft wird häufig genutzt, um das Risiko für den Bürgen zu begrenzen und gleichzeitig dem Gläubiger eine gewisse Sicherheit zu bieten.


„Du möchtest zu diesen Begriff oder einem anderen Thema mit uns ins Gespräch kommen?“

Dann kontaktiere uns einfach hier! 😊

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index