Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten
Der Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten (Zeichen 422) zeigt die weitere Fahrtrichtung beziehungsweise das rechtzeitige Einordnen für die dargestellte Verkehrsart an. Er gehört zur entsprechenden Umleitungswegweisung.
Sinnbild und Pfeil beachten
Der Verkehrszeichenkatalog führt Varianten für schwere Kraftfahrzeuge, kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung und den Radverkehr. Je nach Ausführung wird beispielsweise auf ein Abbiegen an dieser Stelle oder auf das Einordnen hingewiesen.
Keine neue Vorfahrt oder allgemeine Radwegpflicht
Ein Wegweiser mit Fahrradsinnbild macht nicht jeden folgenden Weg zu einem benutzungspflichtigen Radweg. Eine solche Pflicht richtet sich nach den dafür vorgesehenen Zeichen und § 2 StVO. Ebenso verleiht der Wegweiser keinem Fahrzeug automatisch Vorrang.
Beachte neben der Routenführung die örtlichen Verkehrszeichen, Ampeln und Markierungen. Ordne Dich rechtzeitig und ohne Gefährdung anderer ein; der Hinweis auf eine Route erlaubt keinen abrupten Spurwechsel.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 422; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025; § 2 StVO – Straßenbenutzung. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index