Verkehrshelfer

Das Zeichen 356 „Verkehrshelfer“ weist auf den Einsatz von Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern hin, etwa an einem Schulweg. Es ist ein Hinweiszeichen und kein rotes dreieckiges Gefahrzeichen.
Aufgabe der Verkehrshelfer
Schülerlotsen und erwachsene Schulweghelfer unterstützen Kinder beim sicheren Überqueren der Straße. Sie beobachten den Verkehr, warten eine geeignete Lücke ab und machen die Querung sichtbar. Sie haben dadurch keine polizeilichen Befugnisse und regeln den Verkehr nicht wie Polizeibeamte.
So verhältst Du Dich
Fahre besonders aufmerksam und stelle Dich auf querende Kinder ein. Gegenüber Kindern verlangt § 3 Absatz 2a StVO insbesondere eine angepasste Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft, damit ihre Gefährdung ausgeschlossen ist. Vorhandene Zebrastreifen, Ampeln und Vorfahrtregeln bleiben maßgeblich.
Die Anwesenheit eines Verkehrshelfers schafft keine eigenständige allgemeine Stopppflicht und keine neue Vorfahrtregel. Verwechsle die Unterstützung bei einer Querung nicht mit verbindlichen polizeilichen Verkehrsweisungen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 356; § 3 StVO – Geschwindigkeit gegenüber Kindern; NRW-Initiative: Schulweg und Verkehrshelfer. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index