Verbot für Reiter

Das Zeichen 257-51 „Verbot für Reiter“ untersagt das Reiten auf dem gekennzeichneten Verkehrsweg. Es zeigt einen Reiter im roten Verbotskreis.
Reiten und Führen unterscheiden
Nach der vom Pferdesportverband Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Auskunft des Bundesverkehrsministeriums erfasst dieses Reitverbot nicht allein schon das Führen eines Pferdes zu Fuß. Das bedeutet jedoch keine allgemeine Freigabe gegenüber anderen Verboten oder wege- und naturschutzrechtlichen Vorschriften.
Weitere Regeln beachten
Prüfe deshalb die vollständige Beschilderung und die vor Ort geltenden Nutzungsregeln. Für Reitende und Personen, die ein Pferd führen, enthält § 28 StVO weitere Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr. Ein Reitverbot ist von einem ausgeschilderten Reitweg zu unterscheiden.
Wenn Du eine geeignete Strecke suchst, wähle eine zulässige Verbindung und nimm Rücksicht auf andere Nutzer. Aus dem Schild allein lässt sich weder eine bestimmte Bußgeldhöhe noch die allgemeine Zulässigkeit jeder anderen Pferdenutzung ableiten.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2 – Verbote für bestimmte Verkehrsarten; § 28 StVO – Tiere; Pferdesportverband NRW – BMVI-Auskunft zum Führen von Pferden. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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