Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

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Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

„Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas“ (Zeichen 255) ist ein rundes Vorschriftzeichen mit rotem Rand, weißem Grund und schwarzem Kraftradsinnbild.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht fahren?

Das Verbot umfasst die ausdrücklich genannten Fahrzeugarten: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas. Es ist also nicht auf große oder schnelle Motorräder beschränkt. Ob ein Fahrzeug elektrisch angetrieben wird, schafft für sich genommen keine Ausnahme von seiner rechtlichen Fahrzeugkategorie.

Route und Freigaben prüfen

Wähle eine Strecke, auf der Dein Fahrzeug zugelassen ist. Ein gesperrter Straßenabschnitt erlaubt einem Motorrad nicht, stattdessen einen Radweg zu benutzen. Auch die pauschale Aussage, Motorräder seien auf deutschen Autobahnen verboten, trifft nicht zu; für Autobahnen gelten eigene Zugangsvoraussetzungen.

Zusatzzeichen können Ausnahmen vorsehen. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen bei Zeichen 255 nach § 12 eKFV nur fahren, wenn dies durch „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist. Beachte daher die vollständige Beschilderung.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 255; § 12 eKFV – Verkehrsverbote; § 18 StVO – Autobahnen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index