Verbot der Einfahrt

„Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267) ist ein rundes, rotes Vorschriftzeichen mit einem weißen waagerechten Balken. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Es steht rechts oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
Typische Bedeutung
Das Zeichen kann beispielsweise die Einfahrt entgegen der zulässigen Richtung einer Einbahnstraße verhindern. Es ist kein allgemeines Zeichen dafür, dass die gesamte Straße von keiner Seite mit Fahrzeugen benutzt werden darf. Diese Frage ist von der Einfahrt aus der gesperrten Richtung zu unterscheiden.
Ausnahmen genau prüfen
Zusatzzeichen können die Einfahrt für bestimmte Verkehrsarten freigeben. Die StVO sieht insbesondere eine Zusatzbeschilderung für zugelassenen Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge vor. Für Elektrokleinstfahrzeuge sind außerdem die Regeln des § 12 eKFV zu beachten.
Weder ein Navigationshinweis noch die bloße Eigenschaft als Anwohner oder Lieferdienst hebt das Verbot auf. Du brauchst eine passende Freigabe oder Ausnahme. Das umfassendere Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ hat einen anderen Regelungsgehalt und darf nicht mit Zeichen 267 verwechselt werden.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 267; § 12 eKFV – Verkehrsverbote. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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