Unfallgefahr

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Unfallgefahr

Das Zusatzzeichen 1006-31 „Unfallgefahr“ erläutert eine besondere Gefährdung durch ein Sinnbild zweier zusammenstoßender Fahrzeuge. Es ergänzt das zugehörige Hauptzeichen, beispielsweise eine Warnung vor einer Gefahrenstelle.

Warnung vor einem Risiko

Das Zusatzzeichen ist keine reine Texttafel mit der Aufschrift „Unfallgefahr“. Es weist auf ein Unfallrisiko hin. Daraus folgt nicht zwingend, dass unmittelbar vor Dir bereits ein Unfall geschehen ist.

Aufmerksam und angepasst fahren

Prüfe die konkrete Situation und passe Geschwindigkeit und Abstand daran an. Beobachte Kreuzungen, Einmündungen und mögliche unerwartete Fahrmanöver besonders aufmerksam. Beachte außerdem weitere Verkehrszeichen und Markierungen.

Die Warnung allein ordnet weder ein bestimmtes Tempo noch eine neue Vorfahrtregel oder ein allgemeines Überholverbot an. Solche Regeln können zusätzlich bestehen und müssen unabhängig davon beachtet werden. Eine ausreichend vorsichtige Fahrweise bleibt auch dann erforderlich, wenn Du die genaue Unfallursache der Stelle nicht kennst.

Amtliche Quellen: § 39 StVO – Zusatzzeichen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index