Schneeketten vorgeschrieben

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Schneeketten vorgeschrieben

„Schneeketten vorgeschrieben“ (Zeichen 268) ist ein rundes, blaues Vorschriftzeichen mit weißem Schneekettensinnbild. Die betreffende Straße darf nur mit Schneeketten befahren werden. Es genügt nicht, Ketten lediglich im Fahrzeug mitzuführen.

Winterreifen ersetzen die Anordnung nicht

Winterreifen oder Allradantrieb befreien nicht von sich aus von der durch Zeichen 268 angeordneten Schneekettenpflicht. Einschränkungen oder Ausnahmen müssen sich aus der maßgeblichen Regelung ergeben. Ebenso darfst Du ein aufgestelltes Gebot nicht allein aufgrund Deiner Einschätzung der Witterung als aufgehoben behandeln.

Prüfe vor der Fahrt, ob für Fahrzeug und Bereifung geeignete Ketten vorhanden sind und wie sie nach den Herstellerangaben montiert werden. Wenn die Voraussetzungen für eine zulässige Weiterfahrt nicht erfüllt sind, wähle eine geeignete Alternative.

Wie schnell darfst Du fahren?

Mit Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auch unter günstigen Umständen 50 km/h. Schlechte Sicht, Glätte, Straßenverhältnisse oder niedrigere Anordnungen können ein deutlich geringeres Tempo verlangen. Das Schneekettengebot ersetzt nicht die sonstigen Anforderungen an eine wintertaugliche und sichere Fahrt.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 268; § 3 Absatz 4 StVO – Geschwindigkeit mit Schneeketten. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index