Persona non grata

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Persona non grata

Bild von maniacvector auf Freepik

Der Begriff „Persona non grata“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „unerwünschte Person“. In der heutigen Verwendung bezeichnet er eine Person, die in einer bestimmten Gesellschaft, Organisation oder einem Land aufgrund ihres Verhaltens, ihrer Handlungen oder ihrer Einstellungen nicht willkommen ist und nicht mehr akzeptiert wird.


1. Ursprüngliche Bedeutung in der Diplomatie

In der diplomatischen Praxis bezieht sich „Persona non grata“ auf einen Diplomaten oder Konsul, der von einem Gastland offiziell abgelehnt oder ausgewiesen wird. Ein Land hat das Recht, ausländische Diplomaten, die sich nicht an die diplomatischen Normen halten oder deren Verhalten als unangemessen angesehen wird, als „persona non grata“ zu erklären.

Wenn ein Diplomatenmitglied als persona non grata erklärt wird, bedeutet das, dass es entweder das Land verlassen muss oder seine diplomatische Immunität aufgehoben wird. Dies ist oft ein Schritt, der zu diplomatischen Spannungen oder einem Bruch der diplomatischen Beziehungen führen kann.

Beispiel:

  • Ein Botschafter eines Landes wird von einem anderen Land als „persona non grata“ erklärt, wenn er in einen Skandal verwickelt ist oder gegen internationale Normen verstößt.

2. Übertragene Bedeutung

Der Begriff hat sich über die Diplomatie hinaus auch in den allgemeinen Sprachgebrauch ausgeweitet und wird heute oft verwendet, um Personen zu beschreiben, die in einer bestimmten sozialen, politischen oder beruflichen Umgebung nicht mehr akzeptiert oder gewünscht werden.

  • In sozialen oder beruflichen Kontexten: Eine „persona non grata“ könnte jemand sein, der in einer Gemeinschaft oder Organisation aufgrund von Verhaltensweisen oder Handlungen, die als problematisch oder schädlich angesehen werden, unerwünscht ist.

Beispiel:

  • Nach den Enthüllungen über seine unethischen Geschäftspraktiken wurde der CEO von der Firma als „persona non grata“ betrachtet und musste zurücktreten.

3. Fazit

„Persona non grata“ bezeichnet eine unerwünschte Person, die aufgrund von Verhalten, Handlungen oder Normverletzungen inakzeptabel wird. Der Begriff hat seine Ursprünge in der Diplomatie, wo er diplomatische Vertreter betrifft, die vom Gastland abgelehnt werden, und wird heute auch in anderen Kontexten verwendet, um soziale oder berufliche Ausgrenzung zu beschreiben.

Du möchtest zu diesen Begriff oder einem anderen Thema mit uns ins Gespräch kommen? 
Dann kontaktiere uns einfach hier! 😊

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index