Kreisverkehr

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Kreisverkehr

Das Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ (Zeichen 215) ist ein rundes, blaues Vorschriftzeichen mit weißen Kreispfeilen. Es schreibt die Fahrtrichtung um die Mittelinsel vor: Die Insel liegt dabei links von Dir, der Verkehr bewegt sich gegen den Uhrzeigersinn.

Wer hat Vorfahrt?

Steht an der Einfahrt Zeichen 215 unter Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen so beschilderten Kreisverkehr darfst Du nicht blinken. Die bloße kreisförmige Straßenanlage begründet diese besondere Vorfahrtsregel nicht; entscheidend ist die Beschilderung.

Fahren und Ausfahren

Beim Verlassen des Kreisverkehrs blinkst Du rechtzeitig rechts. Achte dabei besonders auf zu Fuß Gehende und auf Radverkehr an der Ausfahrt. In einem mehrspurigen Kreisverkehr sind Markierungen und die Regeln zum sicheren Fahrstreifenwechsel zu beachten; eine Ausfahrt darf nicht durch einen gefährlichen Spurwechsel erzwungen werden.

Auf der Fahrbahn im Kreisverkehr darfst Du nicht halten. Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 215; § 8 StVO – Vorfahrt; § 9 StVO – Abbiegen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index