Kraftfahrstraße

„Kraftfahrstraße“ (Zeichen 331.1) kennzeichnet eine Straße mit besonderen Regeln nach § 18 StVO. Sie darf grundsätzlich nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das gilt auch für mitgeführte Anhänger.
Was unterscheidet sie von einer Autobahn?
Eine Kraftfahrstraße muss nicht durchgehend kreuzungsfrei oder baulich in zwei Richtungsfahrbahnen getrennt sein. Ein- und Ausfahren ist nur an Kreuzungen oder Einmündungen erlaubt. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt, hängt unter anderem von Fahrzeugart, Straßenaufbau und Beschilderung ab.
Besondere Verbote
Wenden, Rückwärtsfahren und Halten, auch auf Seitenstreifen, sind verboten. Zu Fuß Gehende dürfen Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonst dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.
Keine feste Mindestfahrgeschwindigkeit
Die Zugangsvoraussetzung von mehr als 60 km/h ist kein Gebot, unter allen Umständen mindestens dieses Tempo zu fahren. Bei Rückstau oder schlechten Verhältnissen musst Du entsprechend langsamer fahren. Eine ausdrücklich angeordnete Mindestgeschwindigkeit ist davon zu unterscheiden.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 331.1; § 18 StVO – Kraftfahrstraßen; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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