Ende der Kraftfahrstraße

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Ende der Kraftfahrstraße

„Ende der Kraftfahrstraße“ (Zeichen 331.2) beendet den mit Zeichen 331.1 gekennzeichneten Bereich. Das blaue Kraftfahrstraßensinnbild ist diagonal durchgestrichen.

Was gilt im folgenden Abschnitt?

Beachte die anschließende Beschilderung und die allgemeinen Regeln für die dortige Straße. Die besondere Zugangsbeschränkung aus der Kraftfahrstraßenkennzeichnung gilt nicht allein wegen des früheren Zeichens weiter. Andere eigenständige Verkehrsverbote können die Benutzung aber weiterhin beschränken.

Du darfst deshalb nicht pauschal annehmen, dass nun jede Verkehrsart überall zugelassen ist oder an jeder Stelle gehalten und geparkt werden darf. Allgemeine Verbote und weitere Anordnungen bleiben maßgeblich.

Fahrweise anpassen

Rechne mit einer veränderten Verkehrsführung sowie gegebenenfalls Kreuzungen, Zufahrten oder Rad- und Fußverkehr. Welche Geschwindigkeit erlaubt ist, hängt von Ort, Fahrzeugart, Straßenaufbau und den geltenden Verkehrszeichen ab. Fahre nur so schnell, dass Du die tatsächliche Situation sicher beherrschst.

Das Ende einer Kraftfahrstraße ist von einer einzelnen Aufhebung eines Tempolimits oder Überholverbots zu unterscheiden. Diese Zeichen haben andere Regelungsinhalte.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 331.2; § 18 StVO – Kraftfahrstraßen; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index