Grünpfeilschild

Das Grünpfeilschild (Zeichen 720) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach vorherigem Anhalten. Es zeigt einen grünen Pfeil auf schwarzem Grund und ist rechts neben dem roten Lichtzeichen angebracht.
Erst vollständig anhalten
Du musst zunächst anhalten. Beim anschließenden Rechtsabbiegen müssen eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein, insbesondere des freigegebenen Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs. Wenn das nicht sicher möglich ist, musst Du warten.
Nur nach rechts, nicht an beliebigen Stoppschildern
Die Erlaubnis gilt nicht für das Geradeausfahren oder Linksabbiegen und ist keine allgemeine Zusatzregel zu einem Stoppschild. Grundsätzlich darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abgebogen werden; § 37 enthält ergänzende Bestimmungen für den Radverkehr. Die besondere Grünpfeilausführung mit Fahrradsinnbild beschränkt die Erlaubnis auf Radverkehr.
Das Abbiegen ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Ein festes Grünpfeilschild ist außerdem von einem leuchtenden grünen Richtungspfeil der Ampel zu unterscheiden.
Amtliche Quellen: § 37 StVO – Grünpfeil; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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