Gewährleistung

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Gewährleistung

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Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Herstellers, für die Mängelfreiheit einer gekauften Ware oder Dienstleistung über einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf einzustehen. Sollte das Produkt oder die Dienstleistung innerhalb dieser Zeit Mängel aufweisen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, Austausch oder in manchen Fällen auch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

In Deutschland und vielen anderen Ländern sind die Bedingungen für die Gewährleistung durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Wichtige Punkte der Gewährleistung:

  1. Dauer der Gewährleistung:
    • In der EU beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren in der Regel 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Bei gebrauchten Waren kann diese Frist auf 1 Jahr verkürzt werden, was jedoch vom Verkäufer angeboten werden muss und nicht die gesetzliche Mindestfrist unterschreiten darf.
    • Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer dafür sorgen, dass das Produkt den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und frei von Mängeln ist.
  2. Mängel und Ansprüche:
    • Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Käufer folgende Ansprüche geltend machen:
      • Nacherfüllung: Der Verkäufer muss den Mangel entweder durch Reparatur oder durch Austausch des fehlerhaften Produkts beheben.
      • Minderung des Kaufpreises: Falls eine Reparatur oder ein Austausch nicht in Frage kommt oder nicht möglich ist, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
      • Rücktritt vom Vertrag: In schwerwiegenden Fällen, wenn der Mangel nicht behoben werden kann, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen.
  3. Beweislast:
    • In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird im Rahmen der Gewährleistung vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Das bedeutet, der Verkäufer muss in dieser Zeit nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn der Gewährleistungsfrist vorlag.
  4. Mängelarten:
    • Sachmängel: Ein Produkt weist einen physischen oder funktionalen Mangel auf (z.B. ein defektes Gerät, ein beschädigtes Möbelstück).
    • Rechtsmängel: Der Käufer kann das Produkt aufgrund von Rechtsproblemen nicht nutzen, z.B. wenn das Produkt mit Rechten Dritter belastet ist (z.B. unrechtmäßige Besitzansprüche).

Gewährleistung vs. Garantie:

  • Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, die für alle Produkte gilt, die nach den jeweiligen nationalen Gesetzen gekauft werden. Sie ist also rechtlich verpflichtend.
  • Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die über die Gewährleistung hinausgeht. Sie kann eine längere oder zusätzliche Absicherung bieten, ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann bestimmte Bedingungen haben (z.B. der Hersteller garantiert, dass ein Produkt für 5 Jahre fehlerfrei funktioniert).

Beispiel für Gewährleistung:

  • Ein Kunde kauft einen neuen Laptop. Nach 9 Monaten stellt er fest, dass der Bildschirm eine Fehlfunktion aufweist. Da der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt, kann er vom Verkäufer verlangen, dass der Laptop repariert oder gegen ein funktionierendes Gerät ausgetauscht wird, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.

Fazit:

Die Gewährleistung schützt den Käufer, indem sie sicherstellt, dass er ein mängelfreies Produkt erhält und ihm bei Mängeln eine Vielzahl von Rechten eingeräumt werden. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, während die Garantie ein freiwilliges zusätzliches Angebot des Herstellers ist. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein, um im Falle von Problemen mit einem Produkt die passenden Maßnahmen ergreifen zu können.

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