Fusionskontrolle

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Fusionskontrolle

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Fusionskontrolle ist ein Instrument des Wettbewerbsrechts, das sicherstellen soll, dass Fusionen und Übernahmen von Unternehmen den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen. Ziel der Fusionskontrolle ist es, die Marktstruktur zu überwachen und zu verhindern, dass durch Fusionen oder Übernahmen Marktmacht konzentriert wird, die den Wettbewerb einschränken und negative Auswirkungen auf Verbraucher oder den Markt haben könnte.

Warum ist Fusionskontrolle wichtig?

Fusionen und Übernahmen können auf den ersten Blick Effizienzgewinne und Vorteile für Unternehmen bringen, indem sie etwa Synergien nutzen oder die Marktpräsenz erhöhen. Allerdings können sie auch dazu führen, dass:

Die Fusionskontrolle zielt darauf ab, diese möglichen negativen Auswirkungen zu verhindern und den Wettbewerb zu wahren.

Prozess der Fusionskontrolle:

  1. Anmeldung und Prüfung:
    • In vielen Ländern müssen Unternehmen eine geplante Fusion oder Übernahme bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde anmelden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten (z. B. Umsatzgrenzen). Diese Schwellenwerte variieren je nach Land oder Region.
    • Die Wettbewerbsbehörde prüft dann, ob die Fusion oder Übernahme den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde.
  2. Wettbewerbsschädliche Auswirkungen:
    • Bei der Prüfung wird untersucht, ob die Fusion oder Übernahme dazu führen könnte, dass die Fusion der Unternehmen den Wettbewerb im relevanten Markt reduziert. Insbesondere wird geprüft, ob die fusionierten Unternehmen in der Lage wären, Preise zu erhöhen, die Qualität zu senken oder andere wettbewerbswidrige Praktiken durchzuführen.
    • Es wird auch geprüft, ob der Markt durch die Fusion weniger transparent wird oder ob die neuen Marktstrukturen die Marktbeherrschung eines einzelnen Unternehmens stärken.
  3. Untersuchungsphase:
    • In der ersten Phase der Prüfung untersucht die Wettbewerbsbehörde, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Fusion den Wettbewerb erheblich einschränkt. Wenn dies der Fall ist, wird die Behörde eine detailliertere Untersuchung durchführen (Phase II).
    • In der zweiten Phase prüfen die Behörde und Experten intensiver die Auswirkungen der Fusion und analysieren detailliert die Marktdaten und -bedingungen.
  4. Entscheidung der Wettbewerbsbehörde:
    • Genehmigung ohne Auflagen: Wenn die Wettbewerbsbehörde keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken sieht, wird die Fusion genehmigt.
    • Genehmigung mit Auflagen: Wenn die Behörde Bedenken hat, aber die Fusion trotzdem genehmigen möchte, können Bedingungen auferlegt werden. Zum Beispiel könnte das Unternehmen verpflichtet werden, bestimmte Geschäftsbereiche zu verkaufen oder sich zu verpflichten, bestimmte wettbewerbsfeindliche Praktiken zu unterlassen.
    • Verbot der Fusion: Wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass die Fusion den Wettbewerb erheblich einschränken würde, kann sie die Fusion oder Übernahme untersagen.
  5. Berufung und Rechtsmittel:
    • Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung der Wettbewerbsbehörde Berufung einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass diese Entscheidung ungerechtfertigt ist. In diesem Fall entscheidet in der Regel ein Gericht oder ein anderer unabhängiger Schiedsrichter.

Kriterien für die Fusionskontrolle:

Bei der Entscheidung über eine Fusion oder Übernahme werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Marktmacht: Es wird geprüft, ob die Fusion die Marktbeherrschung eines Unternehmens stärkt oder neu schafft, was den Wettbewerb unterdrücken könnte.
  • Wettbewerb im Markt: Es wird untersucht, ob die Fusion den Wettbewerb auf dem Markt erheblich einschränken würde, z. B. durch Preisabsprachen, Verringerung der Auswahl oder Innovationshemmung.
  • Effizienzgewinne: In einigen Fällen werden auch mögliche Effizienzgewinne durch die Fusion berücksichtigt, wie etwa geringere Produktionskosten, die möglicherweise den potenziellen Wettbewerbsverzug ausgleichen könnten.
  • Eintrittsbarrieren: Die Behörde bewertet, ob durch die Fusion neue Wettbewerbsbarrieren für andere Unternehmen entstehen könnten, die den Marktzugang erschweren.

Beispiel für eine Fusion und die Fusionskontrolle:

Ein Beispiel für die Fusionskontrolle ist die Fusion zwischen Exxon und Mobil (1999), bei der die Wettbewerbsbehörden sicherstellten, dass keine Marktbeherrschung im Öl- und Gasbereich entstand, die den Wettbewerb einschränken würde. In diesem Fall wurde die Fusion unter bestimmten Auflagen genehmigt.

Ein anderes Beispiel wäre die Fusion zwischen Deutsche Börse und London Stock Exchange, die von den Wettbewerbshütern untersagt wurde, da sie Bedenken hatten, dass die Fusion den Wettbewerb auf den europäischen Finanzmärkten erheblich beeinträchtigen würde.

Fusionskontrolle in verschiedenen Ländern und Regionen:

  • Europäische Union: In der EU wird die Fusionskontrolle von der Europäischen Kommission durchgeführt. Es gibt klare Schwellenwerte für die Anmeldung und Prüfung von Fusionen, die sich nach den Umsätzen der beteiligten Unternehmen richten.
  • Vereinigte Staaten: In den USA wird die Fusionskontrolle von der Federal Trade Commission (FTC) und dem Department of Justice (DOJ) durchgeführt. Die Prüfung erfolgt nach dem Clayton Act und dem Hart-Scott-Rodino Act.
  • Deutschland: In Deutschland prüft das Bundeskartellamt Fusionen und Übernahmen. Auch hier gibt es spezifische Schwellenwerte, die eine Anmeldung erforderlich machen.

Zusammenfassung:

Fusionskontrolle ist ein wichtiges Instrument der Wettbewerbsbehörden, um sicherzustellen, dass Fusionen und Übernahmen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Durch die Kontrolle werden negative Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher verhindert, indem wettbewerbswidrige Strukturen durch die Konzentration von Marktmacht vermieden werden. Unternehmen müssen bei geplanten Fusionen bestimmte Schwellenwerte beachten und gegebenenfalls die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden einholen.

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