Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

„Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ (Zeichen 281) hebt das zuvor mit Zeichen 277 angeordnete Überholverbot auf. Zeichen 283 ist dagegen das absolute Haltverbot und hat einen anderen Zweck.

Welches Verbot wird beendet?

Zeichen 277 erfasst bestimmte Kraftfahrzeuge nach zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen; Pkw und Kraftomnibusse sind grundsätzlich ausgenommen, soweit Zusatzzeichen nichts anderes bestimmen. Das Endezeichen bezieht sich auf das betreffende streckenbezogene Überholverbot.

Überholen nur bei sicherer und zulässiger Gelegenheit

Nach Zeichen 281 darf nicht automatisch jedes Fahrzeug überholt werden. Die allgemeinen Voraussetzungen des § 5 StVO, Markierungen und weitere Anordnungen sind weiterhin einzuhalten. Dazu gehören ausreichende Übersicht, ausreichender Abstand und die Möglichkeit, ohne Behinderung des Gegenverkehrs wieder einzuordnen.

Auch fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsgrenzen und besondere gesetzliche Überholverbote bleiben bestehen. Beispielsweise darfst Du eine zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten, um einen Überholvorgang schneller abzuschließen. Ein anderes separat angeordnetes Verbot wird durch dieses Endezeichen nicht pauschal aufgehoben.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 277 und 281; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index