eG

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Die Genossenschaft (eG) ist eine besondere Form der Wirtschaftsorganisation, die vor allem von ihren Mitgliedern getragen wird. Sie basiert auf dem Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Demokratie. In einer Genossenschaft schließen sich Menschen oder Unternehmen zusammen, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Vorteile zu erzielen. Dabei verfolgen die Mitglieder nicht in erster Linie den Gewinn, sondern das Wohl aller Mitglieder.

Die eG ist in Deutschland eine häufig genutzte Rechtsform für Unternehmen, die nicht primär auf die Maximierung von Gewinnen aus sind, sondern deren Fokus auf der Förderung der Mitglieder durch Kooperation und gegenseitige Unterstützung liegt.


Merkmale der Genossenschaft (eG)

Mitgliedschaft: Eine Genossenschaft kann von mindestens drei Mitgliedern gegründet werden, wobei sowohl natürliche als auch juristische Personen Mitglieder sein können.
Haftung: Die Haftung der Mitglieder ist grundsätzlich auf den Stammanteil (meist ein relativ niedriger Betrag) begrenzt. In bestimmten Fällen kann es auch eine Nachschusspflicht geben, was in der Satzung geregelt ist.
Mindestkapital: Es gibt kein festgelegtes Mindestkapital. Die Mitglieder müssen jedoch eine Einlage leisten, die in der Regel einen geringen Betrag darstellt.
Gewinnverteilung: Die Gewinne werden nicht nach dem Anteil des eingesetzten Kapitals verteilt, sondern nach der Nutzung der Genossenschaftseinrichtungen. Mitglieder, die mehr von den Dienstleistungen oder Produkten der Genossenschaft profitieren, erhalten entsprechend eine größere Gewinnbeteiligung.
Demokratieprinzip: Jede Genossenschaft hat das „ein Mitglied, eine Stimme“-Prinzip. Das bedeutet, dass alle Mitglieder gleiches Stimmrecht haben, unabhängig von der Höhe ihrer Einlagen.
Organe der Genossenschaft: Die Genossenschaft hat mindestens zwei Organe: die Mitgliederversammlung und den Vorstand. Optional kann auch ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.


Gründung einer Genossenschaft (eG)

1️⃣ Gründungsversammlung: Mindestens 3 Mitglieder müssen die Genossenschaft gründen.
2️⃣ Satzung: Die Satzung regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Arbeitsweise der Genossenschaft. Sie muss notariell beurkundet werden.
3️⃣ Eintragung im Genossenschaftsregister: Eine Genossenschaft muss ins Genossenschaftsregister eingetragen werden, um ihre Rechtsfähigkeit zu erlangen.
4️⃣ Stammanteile: Jedes Mitglied muss einen oder mehrere Stammanteile (Einlagen) leisten, um Mitglied zu werden.
5️⃣ Förderzweck: Die Genossenschaft muss einen klaren Zweck verfolgen, der den Mitgliedern zugutekommt.


Haftung in der Genossenschaft

Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt und in der Regel auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt. Das bedeutet, dass die Mitglieder im Normalfall nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Nachschusspflicht für die Mitglieder bestehen, wenn in der Satzung vorgesehen.

📌 Beispiel: Ein Mitglied einer Genossenschaft hat 1.000 € als Einlage eingebracht. Sollte die Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann das Mitglied höchstens mit diesen 1.000 € haftbar gemacht werden. In Ausnahmefällen kann auch eine Nachschusspflicht festgelegt sein.


Vor- und Nachteile einer Genossenschaft

Vorteile

Demokratische Struktur: Jedes Mitglied hat bei Entscheidungen das gleiche Stimmrecht, unabhängig von der Höhe der Einlage.
Gemeinschaftlicher Nutzen: Mitglieder profitieren von den Vorteilen der Genossenschaft, wie z.B. günstigeren Preisen oder besseren Arbeitsbedingungen.
Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Mitglieder ist meist auf den Betrag ihrer Einlage begrenzt.
Förderung von Mitgliedern: Das Hauptziel der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
Steuerliche Vorteile: Genossenschaften können von bestimmten steuerlichen Begünstigungen profitieren, z.B. bei der Körperschaftssteuer.

Nachteile

Langsame Entscheidungsprozesse: Durch das Demokratieprinzip kann es zu langsameren Entscheidungsprozessen kommen, da alle Mitglieder mit einbezogen werden müssen.
Eingeschränkte Kapitalbeschaffung: Genossenschaften können in der Regel weniger Kapital aufbringen als Aktiengesellschaften oder GmbHs, da sie keine Anteile an der Börse verkaufen können.
Eingeschränkte Gewinnorientierung: Die genossenschaftliche Struktur verfolgt nicht primär das Ziel der Gewinnmaximierung, was in manchen Fällen für Mitglieder oder Investoren unattraktiv sein kann.


Typische Genossenschaften (eG) in Deutschland

1. Volksbanken und Raiffeisenbanken

Volksbanken und Raiffeisenbanken sind eine der bekanntesten Formen von Genossenschaften in Deutschland. Die Mitglieder dieser Banken sind gleichzeitig auch deren Eigentümer. Sie profitieren von einer Reihe von Vorteilen wie günstigen Konditionen für Kredite und Finanzprodukte.

2. Landwirtegenossenschaften

In der Landwirtschaft sind Genossenschaften weit verbreitet. Landwirte schließen sich zusammen, um gemeinsam Produkte zu vermarkten, Einkäufe zu tätigen oder Maschinen und Geräte zu teilen, was zu einer Kostenersparnis führt. Beispiele hierfür sind Molkereigenossenschaften oder Getreidegenossenschaften.

3. Wohnungsbaugenossenschaften

Auch im Bereich des Wohnungsbaus sind Genossenschaften häufig anzutreffen. Mitglieder können in einer Wohnungsbaugenossenschaft günstig wohnen, da die Gewinne nicht an Anteilseigner, sondern in die Förderung der Mitglieder fließen. Ein Beispiel sind die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften.


Genossenschaft (eG) vs. Andere Rechtsformen

KriteriumGenossenschaft (eG)GmbHAG
MindestkapitalKein festgelegtes Mindestkapital25.000 €50.000 €
HaftungBeschränkt auf Einlagen, ggf. NachschusspflichtBeschränkt auf GesellschaftsvermögenBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen
GewinnverteilungNach Nutzung, nicht nach KapitalanteilNach KapitalanteilNach Kapitalanteil
DemokratieprinzipJa, ein Mitglied = eine StimmeNein, je nach AnteilenNein, je nach Aktienanteilen
GründungMindestens 3 MitgliederMindestens 1 GesellschafterMindestens 1 Aktionär

Fazit

Die Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, die sich besonders für Organisationen eignet, die auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet sind. Sie bietet eine demokratische Struktur und eine Haftungsbeschränkung, was sie zu einer attraktiven Wahl für viele Kooperativen, Wohnungsbaugesellschaften oder Banken macht. Sie ist weniger kapitalintensiv und bietet mehr Gemeinschaftlichkeit als beispielsweise eine GmbH oder AG.

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