Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

„Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ (Zeichen 290.1) ordnet das eingeschränkte Haltverbot für einen ganzen Bereich an. Die rechteckige Zonentafel ist vom runden Einzelzeichen 286 zu unterscheiden.
Was gilt innerhalb der Zone?
Du darfst grundsätzlich nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. In der Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, soweit keine abweichenden Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
Die Regelung endet deshalb nicht allein an der nächsten Kreuzung. Sie gilt bis zum Zonenende mit Zeichen 290.2. Örtliche, abweichende Parkregelungen innerhalb der Zone müssen trotzdem beachtet werden.
Welche Freigaben sind möglich?
Zusatzzeichen können Parkmöglichkeiten mit Parkschein, Parkscheibe oder für Bewohner mit Parkausweis regeln. Maßgeblich sind die konkret erlaubten Flächen und Bedingungen; erforderliche Nachweise müssen gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein.
Ein Wohnsitz in der Zone allein ist kein Parkausweis. Auch ein Lieferfahrzeug darf dort nicht unabhängig vom tatsächlichen Ein-, Aussteige- oder Ladevorgang unbegrenzt stehen bleiben.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 290.1 und 290.2. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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