Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn

Das Zeichen 333.1 „Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn“ kennzeichnet eine Abfahrt an einer Kraftfahrstraße oder autobahnähnlich ausgebauten Straße. Es ist der entsprechende Ausfahrtwegweiser außerhalb der Autobahn.
Gelber oder weißer Wegweiser
Anders als der blaue Autobahnwegweiser hat diese Ausführung schwarzen Text auf gelbem Grund. Eine weiße Variante ist ebenfalls vorgesehen. Das Zeichen ist nicht mit der davor stehenden Ausfahrttafel 332.1 zu verwechseln, die Ziele und Fahrtrichtung anzeigt.
Rechtzeitig auf die Abfahrt vorbereiten
Nutze die vorherige Wegweisung zur Orientierung und ordne Dich rechtzeitig ein. Fahrstreifenwechsel sind nur ohne Gefährdung anderer zulässig und müssen angekündigt werden. Beachte die örtliche Beschilderung, Markierungen und Kurven; eine pauschale Aussage, solche Abfahrten seien immer kürzer oder enger als Autobahnausfahrten, lässt sich aus dem Schild nicht ableiten.
Auf Kraftfahrstraßen gelten außerdem die besonderen Regeln des § 18 StVO, darunter das Verbot des Wendens und Rückwärtsfahrens.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 333; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog; § 18 StVO. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index