Akzessorietät

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Akzessorietät

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Akzessorietät bedeutet, dass ein Recht oder eine Sicherheit untrennbar mit einer bestimmten Forderung verbunden ist. Wenn die zugrunde liegende Forderung erlischt, erlischt automatisch auch das akzessorische Recht.

➡️ Merkmale der Akzessorietät:

  1. Abhängigkeit von der Hauptforderung: Das akzessorische Recht kann nicht ohne die zugehörige Forderung bestehen.
  2. Erlöschen mit der Forderung: Wird die Hauptschuld beglichen, entfällt auch das akzessorische Sicherungsrecht.
  3. Übertragung nur gemeinsam mit der Forderung: Ein akzessorisches Recht kann nur mit der zugehörigen Forderung weitergegeben werden.

☝️ Beispiele für akzessorische Rechte:

  • Pfandrechte (z. B. Faustpfandrecht, Hypothek): Sie bestehen nur solange, wie die gesicherte Forderung existiert.
  • Bürgschaft: Ein Bürge haftet nur solange, wie die Hauptschuld besteht. Wenn die Schuld beglichen ist, endet die Bürgschaft automatisch.
  • Pfandrecht an Wertpapieren: Besteht nur, solange die zugrunde liegende Kreditforderung offen ist.

Ein Gegenbeispiel ist die Grundschuld, die nicht akzessorisch ist, weil sie auch ohne eine konkrete Forderung weiter bestehen kann.


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