GbR

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache und flexible Rechtsform für Unternehmen mit mindestens zwei Gesellschaftern. Sie eignet sich besonders für kleine Unternehmen, Start-ups oder gemeinsame Projekte von Freiberuflern.


Merkmale der GbR

Gründung: Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen
Haftung: Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch
Kapital: Keine Mindestkapitaleinlage erforderlich
Gewinn- und Verlustbeteiligung: Gleichmäßige Verteilung, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Steuern: Einkommenssteuer, ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Buchführung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei hohen Umsätzen doppelte Buchführung
Vertretung: Jeder Gesellschafter kann die GbR alleine vertreten, falls nichts anderes vertraglich geregelt ist


Gründung einer GbR

1️⃣ Mündliche oder schriftliche Gründungsvereinbarung (empfohlen: Gesellschaftsvertrag)
2️⃣ Gewerbeanmeldung, falls gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird (Freiberufler ausgenommen)
3️⃣ Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
4️⃣ Ggf. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)
5️⃣ Geschäftskonto eröffnen (empfohlen, aber nicht verpflichtend)


Haftung in der GbR

Unbeschränkte Haftung: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen.
Gesamtschuldnerische Haftung: Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden – auch wenn dieser nichts mit dem Geschäftsvorfall zu tun hatte.

📌 Beispiel: Eine GbR nimmt ein Darlehen auf. Falls ein Gesellschafter nicht zahlen kann, müssen die anderen Gesellschafter die volle Summe übernehmen.


Vorteile einer GbR

Einfache Gründung ohne hohe Kosten oder Mindestkapital
Flexible Unternehmensführung – keine komplizierte Satzung nötig
Gleichberechtigte Entscheidungsfindung unter Gesellschaftern
Einfache Buchhaltung, wenn Umsatz/Gewinn unter gesetzlichen Schwellen bleibt


Nachteile einer GbR

Unbeschränkte persönliche Haftung – kein Schutz des Privatvermögens
Geringe Kreditwürdigkeit – Banken bevorzugen haftungsbeschränkte Rechtsformen
Keine eigenständige juristische PersonGbR kann nicht klagen oder verklagt werden, nur die Gesellschafter selbst
Auflösung bei Ausscheiden eines Gesellschafters, sofern nichts anderes im Vertrag geregelt ist


Beispiele für eine GbR

🔹 Zwei Webdesigner gründen eine GbR zur gemeinsamen Kundenakquise
🔹 Eine Anwaltskanzlei wird als GbR betrieben
🔹 Zwei Handwerker schließen sich zusammen, um Renovierungsarbeiten anzubieten


GbR vs. GmbH – Welche ist besser?

KriteriumGbRGmbH
HaftungUnbeschränkt mit PrivatvermögenBeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
GründungEinfach, ohne MindestkapitalMindestkapital 25.000 €
BuchhaltungEinfach (EÜR)Aufwendig (Bilanzierung)
SteuernEinkommenssteuerKörperschaftssteuer
HandelsregisterKeine Eintragung erforderlichPflicht

Fazit

Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Lösung für kleine Unternehmen, Start-ups und Freiberufler. Allerdings birgt sie ein hohes Haftungsrisiko. Wer sein Privatvermögen schützen will, sollte über eine GmbH oder UG nachdenken. 🚀

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index